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Heute geregelt.
Ein Leben lang beruhigt.
Eine Bestattung kostet in Deutschland meist 6.000 bis 10.000 Euro. Von der Krankenkasse kommt seit 2004 kein Cent mehr dazu. Sichern Sie diese Summe jetzt für Ihre Angehörigen ab: garantierte Annahme ohne Gesundheitsfragen, in rund 10 Minuten erledigt.Eine Bestattung kostet in Deutschland meist 6.000 bis 10.000 Euro. Sichern Sie diese Summe jetzt ab: garantierte Annahme ohne Gesundheitsfragen.
Jetzt Beitrag berechnenVon der Krankenkasse kommt seit 2004 kein Cent mehr dazu. Umso wichtiger, selbst vorzusorgen.
- Lebenslanger Schutz
- In 10 Minuten erledigt
- Ohne Gesundheitsfragen
Was Ihnen das SterbeGeld konkret gibt
Kein Kleingedrucktes an dieser Stelle, nur das, was der Vertrag für Sie und Ihre Familie leistet.
Die Summe steht bereit, wenn sie gebraucht wird.
Bis zu 15.000 Euro, nach der Wartezeit garantiert. Ein Leben lang.
Das Geld geht direkt an die richtige Person.
Sie bestimmen im Vertrag, wer die Summe erhält. November zahlt ohne Erbschein und ohne Nachlassverfahren aus.
Niemand fragt nach Ihrer Gesundheit.
Keine Arztberichte, keine Untersuchung, keine Ablehnung. Die Annahme ist von 45 bis 80 garantiert.
Bei Unfalltod das Doppelte, ab dem ersten Tag.
Die Wartezeit gilt hier nicht, und die Summe verdoppelt sich.
Die Beitragszahlung endet mit 85. Der Schutz nicht.
Ab dann zahlen Sie nichts mehr und bleiben trotzdem lebenslang versichert. Wer mit 76 oder später einsteigt, zahlt bis 95.
Ihr Erspartes bleibt unangetastet.
Die Bestattung ist bezahlt, ohne dass Ihre Kinder vorstrecken müssen und ohne dass Ihr Notgroschen dafür herhalten muss.
Klare Regel auch in der Wartezeit.
Verstirbt die versicherte Person in der Wartezeit, erstattet November die gezahlten Beiträge. Bei einem Unfalltod gilt der Schutz ohnehin ab dem ersten Tag.
In rund 10 Minuten geregelt. Ohne Risiko.
Online abschließen, Police kommt per Post. Und auch nach dem Abschluss können Sie es sich 30 Tage lang noch anders überlegen.
Garantierte Annahme · Beitrag mit festem Ende · Schutz lebenslang
Früher zahlte die Krankenkasse mit. Seit 2004 zahlt sie nichts mehr.
Viele erinnern sich noch: Bei der Beerdigung der Eltern gab es Sterbegeld von der Krankenkasse. Das war einmal. Zum 1. Januar 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Zuletzt waren es 525 Euro. Heute sind es null Euro.
Die Kosten sind seitdem allein Sache der Familie. Eine Bestattung kostet in Deutschland meist 6.000 bis 10.000 Euro. Grabstein, Friedhofsgebühren und Trauerfeier treiben die Summe schnell weiter nach oben.
Und der Staat? Das Sozialamt springt nur ein, wenn den Angehörigen die Zahlung nachweislich nicht zumutbar ist. Es prüft dafür Einkommen und Vermögen. Und es übernimmt nur eine sehr einfache Bestattung. In der Regel ohne Trauerfeier, ohne Grabstein, ohne all das, was einen würdigen Abschied ausmacht.
Wer möchte, dass es anders läuft, muss selbst vorsorgen. Genau dafür gibt es das SterbeGeld.
Drei Wege des Abschieds. Keiner davon ist günstig.
Ob klassisches Grab, Urne oder ein Platz im Wald: Jeder Weg hat seine eigene Würde. Und jeder kostet mehrere Tausend Euro. Wählen Sie Ihren Weg, dann rechnen wir Ihnen zusammen, was er kostet:
Wo soll die letzte Ruhestätte sein?
Das Nutzungsrecht am Grab und die Beisetzung zahlt die Familie an den Friedhof.
Wie soll der Abschied aussehen?
Möchten Sie etwas ergänzen?
Mehrfachauswahl. Genau diese Posten werden am Ende gern vergessen.
Garantierte Annahme · Keine Gesundheitsfragen · Ergebnis sofort
Richtwerte für eine Bestattung in Deutschland, gerundet. Was es bei Ihnen vor Ort kostet, sagt Ihnen ein Bestattungsinstitut. Diese Aufstellung ist eine Orientierung für die Frage, welche Summe Sie absichern sollten, und kein Angebot.
Welche Form es einmal wird, entscheiden Sie oder Ihre Familie. Das SterbeGeld sorgt dafür, dass das Geld dafür da ist.
Jetzt Beitrag berechnenGarantierte Annahme · Keine Gesundheitsfragen · Ergebnis sofort
Preisspannen: Richtwerte inkl. Bestatter, Friedhof und Grabmal, je nach Region und Ausgestaltung. Quellen: bestattungen.de, Bundesverband Deutscher Bestatter, FriedWald. Stand 08/2026.
Was auf Ihre Familie zukommt, wenn nichts geregelt ist
Über Geld spricht in diesen Tagen niemand gern. Trotzdem läuft nach einem Todesfall eine ganz nüchterne Uhr. In vielen Familien sieht sie so aus:
Die Bestattung duldet keinen Aufschub.
Die Bestattungsgesetze der Bundesländer verpflichten die nächsten Angehörigen, die Beisetzung zu veranlassen. Innerhalb weniger Tage. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die Angehörigen das Erbe ausschlagen.
Das Konto ist erst einmal zu.
Die Bank führt das Konto als Nachlasskonto weiter. Ohne Vollmacht über den Tod hinaus kommen Angehörige oft erst an das Guthaben, wenn ein Erbschein vorliegt.
Der Erbschein braucht Zeit und kostet Gebühren.
Beantragt wird er beim Nachlassgericht. Das dauert häufig mehrere Wochen, manchmal Monate. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Die Rechnungen warten nicht.
Bestatter, Friedhof, Trauerfeier: Die Rechnungen kommen kurz nach der Beisetzung. Lange bevor der Nachlass geregelt ist.
Also strecken die Kinder das Geld vor.
Aus dem eigenen Ersparten, mitten in der Trauer. Das Gesetz sagt zwar, dass am Ende die Erben die Kosten tragen. Bis dahin zahlt, wer gerade kann.
Mit dem Sterbegeld läuft es anders. November zahlt direkt an die Person, die Sie im Vertrag bestimmen. Ohne Erbschein, ohne Nachlassgericht, ohne Warten. Ihre Familie kann sich um den Abschied kümmern. Nicht um die Kosten.
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Warum das Sparbuch diese eine Aufgabe nicht gut löst
Selbst sparen klingt vernünftig. Für viele Ziele ist es das auch. Für die eigene Bestattungsvorsorge hat es vier Haken:
1. Sparen braucht Zeit. Und niemand kennt seine Zeit.
Ein Beispiel mit den Zahlen von oben: Wer mit 55 jeden Monat 29,75 Euro zurücklegt, hat 8.000 Euro erst nach mehr als 22 Jahren zusammen. Das SterbeGeld stellt die volle Summe schon nach der Wartezeit bereit. Lebenslang, ganz gleich, wie viele Beiträge bis dahin gezahlt sind. Bei einem Unfalltod sogar ab dem ersten Tag.
2. Das Ersparte liegt im Nachlass.
Und damit häufig hinter dem gesperrten Konto und dem Erbschein. Genau die Kette, die wir oben beschrieben haben. Das SterbeGeld geht an dieser Kette vorbei: direkt an Ihre Vertrauensperson.
3. Das Ersparte hat keinen festen Zweck.
Die neue Brille, die kaputte Waschmaschine, ein Zuschuss für die Enkel: Es gibt immer einen guten Grund, das Polster anzugreifen. Das SterbeGeld ist fest für einen einzigen Zweck bestimmt. Es ist da, wenn es gebraucht wird.
4. Im Pflegefall wird das Ersparte zuerst aufgebraucht.
Reicht die Rente für das Pflegeheim nicht, zahlt das Sozialamt erst, wenn das eigene Vermögen bis auf einen kleinen Schonbetrag verbraucht ist. Das Sparbuch für die eigene Bestattung ist davon nicht ausgenommen. Eine angemessene Bestattungsvorsorge dagegen zählt nach der Rechtsprechung in aller Regel zum geschützten Vermögen und bleibt unangetastet. Sie bleibt dafür da, wofür Sie sie vorgesehen haben.
| Selbst sparen | November Sterbegeld Plus | |
|---|---|---|
| Volle Summe verfügbar | erst nach Jahren des Sparens | nach der Wartezeit garantiert, bei Unfalltod ab Tag 1 |
| Bei frühem Tod | nur das bis dahin Angesparte | volle Summe; in der Wartezeit werden die Beiträge erstattet |
| Zugriff im Todesfall | Konto fällt in den Nachlass, oft erst mit Erbschein | Auszahlung direkt an Ihre Vertrauensperson, ohne Erbschein |
| Zweckbindung | jederzeit für anderes angreifbar | fest für die Bestattung bestimmt |
| Bei Pflegebedürftigkeit | zählt zum verwertbaren Vermögen und muss meist zuerst aufgebraucht werden | angemessene Bestattungsvorsorge bleibt in der Regel geschützt |
| Durchhalten | braucht Disziplin, jeden Monat aufs Neue | läuft automatisch, Beitragszahlung endet mit 85 (Einstieg ab 76: mit 95) |
| Schutzdauer | Erspartes kann aufgebraucht werden | Schutz gilt lebenslang |
Wahr ist auch: Wer die Summe für seine Bestattung heute schon sicher beiseitegelegt hat und sie dort lässt, braucht diese Versicherung nicht unbedingt. Dazu stehen wir, weiter unten noch einmal ausführlich. Für alle anderen ist das SterbeGeld der verlässlichere Weg.
Der Tarif hinter diesem Angebot: November Sterbegeld Plus, unabhängig bewertet
- CHECK24-Tarifbewertung: „Hervorragend“ für das November Sterbegeld Plus · Stand 09/2026
- Kundenbewertung 4,6 von 5 (95 % Weiterempfehlung) · CHECK24, 20 Bewertungen, 09/2026
- TÜV Saarland: 96 % Weiterempfehlung in der Kundenbefragung · Angabe von November, 2026
Bewertungen beziehen sich auf den Tarif November Sterbegeld Plus bzw. auf November (Everlife GmbH, Berlin). Quellen: CHECK24 Tarifbewertung und Kundenbewertungen, Kundenbefragung TÜV Saarland laut November. Risikoträger des Tarifs ist die iptiQ Life S.A.
So einfach geht es
Sie brauchen keinen Termin und kein Beratungsgespräch. Alles läuft in einem Durchgang, direkt hier auf dieser Seite.
Beitrag berechnen
Geburtsdatum und Summe eingeben, Ihren monatlichen Beitrag sofort sehen. Ohne Angabe persönlicher Daten.
Angaben machen
Immer nur wenige Felder auf einmal: Name, Anschrift, Bankverbindung und wer im Todesfall das Geld erhalten soll. Verbindlich wird es erst ganz am Schluss.
Fertig
Antrag absenden, wir reichen ihn bei November ein. Die Police kommt von November zu Ihnen.
Klare Bedingungen, keine Überraschungen
Was andere gern verschweigen
Wir möchten, dass Sie mit klarem Blick entscheiden. Deshalb hier auch das Kleingedruckte, groß geschrieben:
- Es gibt eine Wartezeit. Weil keine Gesundheitsfragen gestellt werden, gilt die volle Leistung erst nach einer Wartezeit von 12 Monaten, unabhängig vom Eintrittsalter. Verstirbt die versicherte Person vorher, werden die eingezahlten Beiträge erstattet. Bei Unfalltod gilt ab dem ersten Tag die doppelte Summe.
- Für wen sich das lohnt: Für alle, die ihren Angehörigen die Bestattungskosten sicher abnehmen wollen, ohne das Ersparte anzutasten. Das Geld ist zweckgebunden da, wird schnell ausgezahlt und hängt nicht an einem Erbschein.
- Für wen eher nicht: Wer bereits ausreichend Rücklagen hat und diszipliniert sparen kann, braucht diese Versicherung nicht unbedingt. Auch das gehört zur ehrlichen Beratung. Bedenken Sie nur: Erspartes fällt in den Nachlass und ist im Ernstfall oft nicht sofort verfügbar. Den Unterschied zeigen wir oben im Vergleich.
Drei Gedanken, die wir gut verstehen
„Ich spare doch selbst.“
Das ist ehrenwert, und für manche reicht es wirklich. Die vier Haken haben wir oben offen beschrieben: Sparen braucht Zeit, das Ersparte hängt im Nachlass fest, es ist nicht zweckgebunden, und im Pflegefall wird es zuerst aufgebraucht. Die Versicherung stellt die volle Summe nach der Wartezeit bereit und zahlt am Nachlass vorbei direkt an Ihre Vertrauensperson.
„Ich bin doch schon über 70.“
Genau für Sie ist dieser Tarif gebaut. Der Einstieg ist bis 75 möglich, die Annahme garantiert, Gesundheitsfragen gibt es keine. Zwei Dinge sollten Sie trotzdem wissen: Mit jedem Geburtstag steigt der Beitrag. Und die Wartezeit beginnt erst mit dem Vertrag. Je früher Sie starten, desto früher gilt der volle Schutz. Der günstigste Zeitpunkt ist deshalb heute.
„Lohnt sich das überhaupt noch?“
Die ehrliche Antwort: Das SterbeGeld ist keine Geldanlage und will keine sein. Es ist ein Versprechen. Ihre Familie bekommt im Ernstfall die volle Summe, schnell und ohne Behördenwege. Was Sie das kostet, sehen Sie schwarz auf weiß im Rechner. Rechnen Sie es aus und entscheiden Sie in Ruhe. Das Berechnen verpflichtet Sie zu nichts.
Zwei Angaben genügen · Ergebnis sofort · Völlig unverbindlich
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse nicht etwas dazu?
Nein. Das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Zuletzt lag es bei 525 Euro. Seitdem tragen die Angehörigen die Kosten einer Bestattung vollständig selbst. Das Sozialamt hilft nur in nachgewiesenen Härtefällen und zahlt dann nur eine sehr einfache Bestattung.
Was ist, wenn ich während der Wartezeit versterbe?
Dann erstattet November die bis dahin gezahlten Beiträge an Ihre Angehörigen. Die Wartezeit dauert nur 12 Monate. Bei einem Unfalltod zahlt November ohnehin ab dem ersten Tag, und zwar das Doppelte.
Ist es nicht besser, das Geld einfach selbst zu sparen?
Wenn Sie die Summe schon sicher liegen haben: ja, möglicherweise. Wenn nicht, hat Sparen vier Haken: Es dauert Jahre, das Ersparte fällt in den Nachlass und ist im Ernstfall oft nicht schnell verfügbar, es ist nicht zweckgebunden, und im Pflegefall muss es in der Regel zuerst aufgebraucht werden. Das SterbeGeld stellt die volle Summe nach der Wartezeit bereit und wird ohne Erbschein direkt ausgezahlt. Den ausführlichen Vergleich finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Wer bekommt im Todesfall das Geld?
Das bestimmen Sie selbst: Im Antrag legen Sie eine bezugsberechtigte Person fest, zum Beispiel Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder. November zahlt direkt an diese Person aus, ohne Erbschein und ohne Nachlassverfahren.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Nein. Die Annahme ist garantiert, es gibt keine ärztliche Untersuchung und keine Auskünfte. Im Gegenzug gilt die Wartezeit, die wir oben offen erklären.
Kann ich den Vertrag widerrufen oder kündigen?
Ja. Nach dem Abschluss haben Sie 30 Tage gesetzliches Widerrufsrecht. Auch später können Sie den Vertrag jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündigen.
Wie lange zahle ich den Beitrag?
Die Beitragszahlung endet mit 85 Jahren, bei einem Eintrittsalter ab 76 mit 95 Jahren. Der Schutz gilt lebenslang weiter. Die genauen Werte für Ihr Alter zeigt Ihnen der Rechner.
Mit wem schließe ich den Vertrag ab?
Mit dem Versicherer, der das Risiko trägt: der iptiQ Life S.A., einem Unternehmen der Swiss Re Gruppe. November (Everlife GmbH, Berlin) bietet den Tarif an, betreut den Vertrag und kümmert sich im Leistungsfall um die Auszahlung. Wir, die DieStrategieMakler GmbH, sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und Ansprechpartner rund um den Vertrag.
Was kostet mich die Vermittlung?
Nichts extra. Wir erhalten vom Versicherer eine Vergütung, die bereits im Beitrag enthalten ist. Sie zahlen online exakt denselben Beitrag wie überall.
Heute geregelt. Ein Leben lang beruhigt.
Berechnen Sie jetzt in zwei Minuten Ihren Beitrag. Ohne Gesundheitsfragen, ohne Termin, mit garantierter Annahme. Damit Ihre Familie eines Tages nur eines tun muss: Abschied nehmen.
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