Recht & Soziales
Bestattungsvorsorge und Sozialamt: Was als Schonvermögen gilt und wie viel geschützt ist

Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge muss das Sozialamt in der Regel verschonen, und zwar zusätzlich zum allgemeinen Schonvermögen von 10.000 Euro je erwachsener Person. Grundlage ist die Härteregel in § 90 Absatz 3 des Zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB XII), die das Bundessozialgericht 2008 auf Bestattungsvorsorgeverträge angewendet hat. Geschützt ist das Geld nur, wenn es nachweisbar allein für Bestattung und Grabpflege bestimmt ist, getrennt vom übrigen Vermögen liegt und nicht kurz vor dem Antrag mit dem Ziel angelegt wurde, Sozialhilfe zu bekommen. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Laut Aeternitas e.V. sind Beträge bis 5.000 Euro grundsätzlich zu verschonen, Gerichte haben auch 6.000 bis 10.500 Euro anerkannt. Maßstab sind die örtlichen Kosten einer schlichten, würdigen Bestattung.
Was ist Schonvermögen beim Sozialamt?
Schonvermögen ist der Teil Ihres Vermögens, den Sie nicht aufbrauchen müssen, bevor das Sozialamt zahlt. Dazu gehören ein Barbetrag von 10.000 Euro je volljähriger Person, ein angemessener Hausrat und unter Umständen das selbst bewohnte Haus. Alles darüber setzt das Amt grundsätzlich ein, bevor es Leistungen gewährt.
Das Sozialamt ist für Leistungen nach dem SGB XII zuständig. Für ältere Menschen sind vor allem zwei wichtig: die Grundsicherung im Alter, wenn die Rente nicht zum Leben reicht, und die Hilfe zur Pflege, wenn die Kosten im Pflegeheim die eigenen Mittel übersteigen. In beiden Fällen gilt § 90 SGB XII. Danach ist das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen, mit einer Reihe von Ausnahmen.
Der Barbetrag wurde zum 1. Januar 2023 von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt. Er gilt für jede erwachsene Person. Für ein Ehepaar sind es deshalb 20.000 Euro, so steht es etwa in der Verwaltungsanweisung der Stadt Bremen. Für jede weitere Person, die überwiegend unterhalten wird, kommen 500 Euro hinzu.
| Vermögensart | Geschützt beim Sozialamt? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Barvermögen, Sparbuch, Girokonto | bis 10.000 Euro je Erwachsenem | § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII mit Verordnung |
| Angemessener Hausrat | ja | § 90 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII |
| Selbst bewohntes, angemessenes Haus | in der Regel ja | § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII |
| Angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge | in der Regel ja, zusätzlich zum Barbetrag | § 90 Abs. 3 SGB XII (Härte) |
| Frei verfügbare Lebensversicherung | nein, Rückkaufswert zählt | § 90 Abs. 1 SGB XII |
Warum ist Bestattungsvorsorge zusätzlich geschützt?
Bestattungsvorsorge ist geschützt, weil es eine Härte wäre, sie aufzulösen. Der Wunsch, die eigene Bestattung würdig zu regeln und Angehörige nicht zu belasten, verdient laut Bundessozialgericht Respekt. Deshalb muss das Amt eine angemessene Vorsorge verschonen, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Schonvermögen aufgeführt ist.
Im Urteil vom 18. März 2008 (B 8/9b SO 9/06 R) ging es um eine Frau, die 6.000 Euro auf ein Treuhandkonto eingezahlt hatte: 2.897,10 Euro für die Bestattung und 3.102,90 Euro für 30 Jahre Grabpflege. Das Gericht stellte fest, dass ein Bestattungsvorsorgevertrag zwar Vermögen ist. Ihn zu verwerten, wäre aber eine Härte im Sinne von § 90 Absatz 3 SGB XII, sofern die Vorsorge angemessen ist.
Wichtig ist die Abgrenzung zum allgemeinen Barbetrag. Die Vorsorge wird nicht auf die 10.000 Euro angerechnet, sondern steht daneben. Das betont auch die Verbraucherinitiative Aeternitas: Die Bestattungsvorsorge muss zusätzlich zum Schonbetrag unangetastet bleiben. Eine alleinstehende Person kann also 10.000 Euro auf dem Sparbuch und zusätzlich eine angemessene Vorsorge für Bestattung und Grabpflege haben.
Welche Voraussetzungen muss die Vorsorge erfüllen?
Geschützt ist eine Vorsorge nur, wenn das Geld eindeutig und verbindlich für die Bestattung bestimmt ist. Ein Sparbuch mit der Notiz „für meine Beerdigung“ reicht nicht. Die Zweckbindung muss vertraglich vereinbart, für Dritte erkennbar und nachweisbar sein, und das Geld muss getrennt vom übrigen Vermögen liegen.
Die Gerichte haben diese Anforderungen über Jahre geschärft. Die Aeternitas-Rechtskolumne, Stand Februar 2026, fasst sie so zusammen:
| Voraussetzung | Was das bedeutet | Beispiel aus der Rechtsprechung |
|---|---|---|
| Zweckbindung | Ein Vertrag schließt eine andere Verwendung aus oder erschwert sie wesentlich | LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009, L 9 SO 5/07 |
| Nachweisbarkeit | Die Bestimmung ist eindeutig, verbindlich und schriftlich belegt | OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009, 12 A 1363/09 |
| Objektiv erkennbar | Der Zweck ist nicht nur ein persönlicher Vorsatz | LSG Thüringen, 23.05.2012, L 8 SO 85/11 |
| Trennung | Das Geld liegt getrennt vom übrigen Vermögen | LSG Hamburg, 23.02.2009, L 4 SO 17/08 |
| Kein Missbrauch | Kein Abschluss in der Absicht, Sozialhilfe zu bekommen | BSG, 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R |
Als geeignet gelten vor allem schriftliche Bestattungsvorsorgeverträge mit Treuhandkonto und Sterbegeldversicherungen, die nur im Todesfall auszahlen. Wie ein solcher Vertrag aufgebaut ist und worauf Sie beim Abschluss achten, erklärt unser Beitrag zum Bestattungsvorsorgevertrag.
Was gilt, wenn der Vertrag kurz vor dem Antrag geschlossen wird?
Der Zeitpunkt allein macht eine Vorsorge nicht unwirksam. Das Bundessozialgericht verlangt aber, dass sie nicht in der direkten Absicht geschlossen wurde, Sozialhilfe herbeizuführen. Wer also kurz vor dem Umzug ins Pflegeheim sein Erspartes in eine Vorsorge umschichtet, muss mit genauen Nachfragen rechnen. Die Verwaltungsanweisung der Stadt Bremen nennt dieselbe Grenze: Die Härte gilt nicht, wenn die Vorsorge mit Blick auf eine konkret zu erwartende Bedürftigkeit abgeschlossen wurde.
Wie viel Bestattungsvorsorge gilt als angemessen?
Eine bundesweit feste Obergrenze gibt es nicht. Angemessen ist, was eine schlichte, würdige Bestattung mit Grab und Grabpflege am Wohnort kostet. Laut Aeternitas dürften Beträge bis 5.000 Euro grundsätzlich zu verschonen sein. Gerichte haben zwischen 2008 und 2024 je nach Ort Summen zwischen 4.000 und 10.500 Euro anerkannt.
Die Ämter prüfen dabei die einzelnen Posten und die örtlichen Preise. Ein Anhaltspunkt aus der Rechtsprechung ist das Doppelte dessen, was das Amt selbst für eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII übernehmen würde. Zum Vergleich: Eine Bestattung kostet laut Aeternitas im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro, mit Grabmal und Grabanlage eher 7.000 bis 8.000 Euro. Eine Aufstellung aller Posten finden Sie in unserem Beitrag Was kostet eine Beerdigung?
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Anerkannter Betrag |
|---|---|---|---|
| BSG | 18.03.2008 | B 8/9b SO 9/06 R | 6.000 Euro (mit Grabpflege) |
| LSG Schleswig-Holstein | 01.10.2008 | L 9 B 246/08 | 6.500 Euro |
| OVG Münster | 16.11.2009 | 12 A 1363/09 | 6.000 Euro |
| SG Aachen | 01.10.2013 | S 20 SO 98/13 | 4.000 bis 6.000 Euro |
| BSG | 18.12.2024 | B 8 SO 8/23 R | 5.000 Euro (Sterbegeldversicherung) |
Liegt Ihre Vorsorge über dem, was das Amt für angemessen hält, ist nicht automatisch alles verloren. In der Regel wird nur der Teil eingesetzt, der über die angemessene Summe hinausgeht.
Ist eine Sterbegeldversicherung beim Sozialamt geschützt?
Eine Sterbegeldversicherung kann wie ein Vorsorgevertrag geschützt sein, wenn sie nur im Todesfall auszahlt und der Höhe nach angemessen ist. Zwei neuere Urteile des Bundessozialgerichts gehen noch weiter: Unter bestimmten Bedingungen dürfen die laufenden Beiträge sogar vom Einkommen abgezogen werden, das bei der Grundsicherung angerechnet wird.
Im Urteil vom 20. September 2023 (B 8 SO 22/22 R) entschied das Gericht: Beiträge zu einer angemessenen Sterbegeldversicherung, die vor Beginn der Bedürftigkeit abgeschlossen wurde, sind vom Einkommen abzusetzen, egal aus welchem Motiv. Angemessen sind sie, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Die Versicherungssumme überschreitet die Pfändungsfreigrenze für Lebensversicherungen auf den Todesfall nicht wesentlich. Diese liegt nach § 850b der Zivilprozessordnung bei 5.400 Euro.
- Bezugsberechtigt ist ein Erbe, der die Bestattungskosten tragen muss.
- Zwischen der Summe aller Beiträge und der Versicherungssumme besteht kein auffälliges Missverhältnis.
Am 18. Dezember 2024 (B 8 SO 8/23 R) ergänzte das Gericht: Auch wer erst während des Bezugs von Grundsicherung abschließt, kann die Beiträge absetzen. Das Erreichen der Regelaltersgrenze ist dafür ein ausreichender Grund. Eine Summe von 5.000 Euro hielt das Gericht für angemessen.
Ob eine bestimmte Versicherung im Einzelfall geschützt ist, entscheidet das zuständige Amt nach den Vertragsbedingungen. Eine Versicherung, die man jederzeit kündigen und deren Rückkaufswert man frei verwenden kann, prüfen die Ämter besonders genau. Eine gemischte Lebensversicherung, die auch zu Lebzeiten auszahlt, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2012 (21 K 3691/11) nicht als Bestattungsvorsorge anerkannt, weil die ausschließliche Zweckbestimmung fehlt.
Was gilt im Pflegeheim und für die Kinder?
Im Pflegeheim gelten dieselben Regeln. Reicht die Rente zusammen mit der Pflegeversicherung nicht für den Eigenanteil, beantragen Sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt. Das Amt prüft dann Ihr Vermögen nach § 90 SGB XII, einschließlich des Schonbetrags von 10.000 Euro und einer angemessenen Bestattungsvorsorge. Das betrifft viele Menschen: Laut Statistischem Bundesamt erhielten im Jahr 2024 knapp 432.000 Personen Hilfe zur Pflege, rund 354.000 davon in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim.
Viele Kinder fürchten in dieser Lage, für die Heimkosten der Eltern aufkommen zu müssen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift das Sozialamt nach § 94 Absatz 1a SGB XII aber nur dann auf Kinder zurück, wenn deren Jahreseinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt. Für die meisten Familien entfällt der Rückgriff also.
Die Bestattungsvorsorge entlastet die Kinder auf einem zweiten Weg. Ohne Vorsorge müssen sie als Erben oder bestattungspflichtige Angehörige die Beerdigung bezahlen, auch wenn vom Nachlass kaum etwas übrig ist. Wer in welcher Reihenfolge zahlt und wann das Sozialamt einspringt, erklärt unser Beitrag Wer zahlt die Beerdigung?
So gehen Sie vor
Eine Vorsorge, die das Sozialamt anerkennt, entsteht am besten früh und mit klaren Unterlagen. Entscheidend sind drei Dinge: eine angemessene Summe, eine vertraglich gesicherte Zweckbindung und ein Abschluss, der nicht erst kurz vor dem Antrag erfolgt. Diese Schritte helfen dabei:
- Kosten am Wohnort klären. Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach den Gebühren und holen Sie ein schriftliches Angebot für eine schlichte Bestattung ein.
- Summe angemessen wählen. Orientieren Sie sich an den örtlichen Kosten für Bestattung, Grab und Grabpflege, nicht an Wunschvorstellungen.
- Zweckbindung vertraglich festlegen. Wählen Sie einen Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto oder eine Versicherung, die nur im Todesfall auszahlt.
- Geld getrennt halten. Zahlen Sie nie direkt an den Bestatter und mischen Sie das Vorsorgegeld nicht mit Ihrem Sparkonto.
- Rechtzeitig handeln. Schließen Sie die Vorsorge ab, solange keine Sozialhilfe absehbar ist. Das vermeidet den Vorwurf der gezielten Vermögensminderung.
- Unterlagen sammeln. Bewahren Sie Vertrag, Treuhandvertrag oder Versicherungsschein und Zahlungsbelege gemeinsam auf.
- Beratung nutzen. Lehnt das Amt die Vorsorge ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sozialberatungsstellen und Aeternitas helfen dabei.
Wer die Summe nicht auf einmal zurücklegen kann, baut sie oft über eine Sterbegeldversicherung auf. Wir vermitteln das SterbeGeld der IDEAL: online abschließbar mit einem Eintrittsalter von 40 bis 80 Jahren, für 2.000 bis 10.000 Euro, ohne Gesundheitsfragen. Im Standardtarif IDEAL SterbeGeld pur+ (50 bis 75 Jahre, bis 10.000 Euro) gilt eine Wartezeit von 36 Monaten. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit ohne Unfall, werden die gezahlten Beiträge erstattet. Ein Beispiel: Mit 65 Jahren kosten 6.000 Euro Versicherungssumme im pur+ 36,14 Euro im Monat, bei Versicherungsbeginn im Jahr 2026; garantiert ist der höhere Tarifbeitrag von 40,16 Euro. Im IDEAL SterbeGeld (Original) gilt die volle Summe schon ab dem 19. Monat, der Beitrag ist höher. Über eine lange Laufzeit können die Beiträge in Summe über der Versicherungssumme liegen. Ob eine Versicherung im Sozialhilfefall verschont wird, entscheidet allein das Amt nach den oben genannten Regeln. Was Ihre Wunschsumme kosten würde, können Sie unverbindlich online berechnen. Einen Überblick über alle Wege bietet unser Vergleich der Bestattungsvorsorge.
Fazit
Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge ist beim Sozialamt in der Regel geschützt, zusätzlich zum Schonbetrag von 10.000 Euro je Person. Voraussetzung ist ein Vertrag, der das Geld verbindlich an Bestattung und Grabpflege bindet und es vom übrigen Vermögen trennt. Beträge bis 5.000 Euro gelten nach Aeternitas grundsätzlich als angemessen, je nach Ort auch mehr. Regeln Sie Ihre Vorsorge deshalb früh, wählen Sie eine Summe nah an den örtlichen Kosten und bewahren Sie alle Belege an einem Ort auf, den Ihre Angehörigen kennen.
Häufige Fragen
Muss ich meine Bestattungsvorsorge auflösen, bevor das Sozialamt zahlt?
In der Regel nicht. Eine angemessene Vorsorge, die vertraglich an Bestattung und Grabpflege gebunden ist und getrennt vom übrigen Vermögen liegt, gilt als Härtefall nach § 90 Absatz 3 SGB XII. Das Amt darf sie dann nicht verwerten. Ausnahme: Die Vorsorge wurde gezielt abgeschlossen, um Sozialhilfe zu bekommen.
Wird die Bestattungsvorsorge auf die 10.000 Euro Schonvermögen angerechnet?
Nein. Laut Aeternitas und Rechtsprechung steht eine angemessene Bestattungsvorsorge neben dem allgemeinen Barbetrag von 10.000 Euro je Erwachsenem. Sie können also zusätzlich zu diesem Betrag eine Vorsorge für Bestattung und Grabpflege behalten, solange deren Höhe den örtlichen Kosten entspricht.
Gilt der Schutz auch für die Grabpflege?
Ja. Vorsorge für die Grabpflege ist unter denselben Bedingungen geschützt wie die für die Bestattung. Im Fall des Bundessozialgerichts von 2008 entfielen von 6.000 Euro rund 3.100 Euro auf 30 Jahre Grabpflege. Auch hier muss der Betrag angemessen und vertraglich gebunden sein.
Gelten beim Jobcenter dieselben Regeln?
Für Leistungen des Jobcenters gilt nicht das SGB XII, sondern das SGB II mit eigenen Freibeträgen und Ausnahmen. Die Beträge und die Prüfung einer Bestattungsvorsorge unterscheiden sich deshalb von denen beim Sozialamt. Die Einzelheiten klären Sie am besten direkt mit dem Jobcenter oder einer Sozialberatung.
Was kann ich tun, wenn das Sozialamt meine Vorsorge nicht anerkennt?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Legen Sie Vertrag, Treuhandvertrag oder Versicherungsschein und eine Aufstellung der örtlichen Bestattungskosten bei. Unterstützung bieten Sozialberatungsstellen, die Verbraucherinitiative Aeternitas und Fachanwälte für Sozialrecht.
Quellen
- § 90 SGB XII: Einzusetzendes Vermögen, 2026
- Aeternitas e.V.: Bestattungsvorsorge und Sozialamt, 2026
- Aeternitas-Rechtskolumne: Bestattungsvorsorge und Sozialrecht, Februar 2026
- Bundessozialgericht, Urteil vom 20.09.2023, B 8 SO 22/22 R, 20.09.2023
- Bundessozialgericht, Urteil vom 18.12.2024, B 8 SO 8/23 R, 18.12.2024
- § 94 SGB XII: Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige, 2026


