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Vorsorge & Verfügungen

Bestattungsvorsorge: Vier Wege im Vergleich und welcher zu Ihnen passt

Von Aktualisiert am 12. Oktober 202610 Min. Lesezeit

Ältere Hände ordnen am hellen Fenstertisch eine Mappe mit Vorsorgeunterlagen neben Füller, Lesebrille und blauer Teetasse
Symbolbild

Für die Bestattungsvorsorge gibt es vier gängige Wege: ein eigenes Sparkonto, ein Treuhandkonto, einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter und eine Sterbegeldversicherung. Abgesichert werden sollte laut Aeternitas e.V. eine Summe von durchschnittlich 5.000 bis 6.000 Euro, mit Grabmal und Grabanlage eher 7.000 bis 8.000 Euro. Welcher Weg passt, hängt vor allem von drei Fragen ab: Haben Sie das Geld heute schon zusammen? Wollen Sie den Ablauf der Bestattung festlegen oder nur die Kosten decken? Und wie wichtig ist Ihnen, dass die Vorsorge auch dann erhalten bleibt, wenn Sie später einmal Sozialleistungen brauchen? Wer das Geld auf einen Schlag hat, fährt oft mit einem Treuhandkonto gut. Wer lieber monatlich zahlt und bald eine feste Summe für die Angehörigen absichern möchte, schaut sich eine Sterbegeldversicherung an.

Was bedeutet Bestattungsvorsorge überhaupt?

Bestattungsvorsorge heißt, dass Sie zu Lebzeiten regeln, wie Sie bestattet werden möchten und wie das bezahlt wird. Dazu gehören zwei Teile: die inhaltlichen Wünsche, etwa Erd- oder Feuerbestattung und Art der Trauerfeier, und die finanzielle Absicherung. Beides lässt sich getrennt oder zusammen regeln.

Die inhaltlichen Wünsche halten Sie in einer Bestattungsverfügung fest. Das ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie etwa Bestattungsart, Friedhof, Grabart und Musik bestimmen. Es kostet nichts und lässt sich jederzeit ändern. Die finanzielle Seite ist der Kern dieses Ratgebers. Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Die Kosten tragen seitdem in aller Regel die Erben oder die Angehörigen, die zur Bestattung verpflichtet sind.

Warum sich die Vorsorge lohnen kann, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Selbst einfache Bestattungen kosten laut Verbraucherzentrale schnell 3.000 bis 5.000 Euro. Eine ausführliche Aufstellung aller Posten finden Sie in unserem Beitrag Was kostet eine Beerdigung?.

Welche Wege der Bestattungsvorsorge gibt es im Vergleich?

Die vier Wege unterscheiden sich darin, wann Sie zahlen, wer das Geld verwaltet und wie gut es vor fremdem Zugriff geschützt ist. Sparkonto und Treuhandkonto setzen voraus, dass das Geld schon da ist oder angespart wird. Die Sterbegeldversicherung sichert eine feste Summe gegen monatliche Beiträge ab.

WegWie Sie zahlenWer verwaltet das GeldGebunden an einen BestatterSchutz bei späterer Sozialhilfe
Eigenes SparkontoEinmal oder laufend ansparenSie selbst, Ihre BankNeinÜblicherweise kein Schutz
TreuhandkontoMeist Einmalbetrag, teils RatenTreuhandstelleJa, VertragsbestatterIn angemessener Höhe in der Regel geschützt
BestattungsvorsorgevertragÜber Treuhandkonto oder VersicherungTreuhandstelle oder VersichererJaAbhängig von der Finanzierung
SterbegeldversicherungMonatliche BeiträgeVersichererNein, freie Wahl der bezugsberechtigten PersonBeiträge werden in vielen Fällen als Bedarf anerkannt

Die Tabelle zeigt die typischen Merkmale. Die genauen Bedingungen hängen vom einzelnen Vertrag ab. Lesen Sie deshalb vor jeder Unterschrift das vollständige Angebot.

Wann reicht ein eigenes Sparkonto für die Bestattung?

Ein eigenes Sparkonto ist der einfachste Weg, aber auch der schwächste. Sie behalten die volle Kontrolle und zahlen keine Vertragskosten. Dafür ist das Geld nicht zweckgebunden. Es fällt in den Nachlass, und bei Sozialleistungen schützen Banken es laut Aeternitas üblicherweise nicht vor dem Zugriff des Sozialamts.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt als Alternative zur Versicherung, Monat für Monat einen festen Betrag auf ein Tagesgeldkonto oder in einen Geldmarktfonds zu sparen. Das ist vernünftig, wenn Sie noch viele Jahre Zeit haben. Aeternitas weist aber auf den Haken hin: Muss der Betrag in kleinen Raten angespart werden, dauert es viele Jahre, bis er zusammen ist. Stirbt jemand früher, fehlt der Rest.

Hinzu kommt der Zugriff. Nach dem Tod gehört das Guthaben zum Erbe. Ohne Vollmacht über den Tod hinaus brauchen die Angehörigen in der Regel einen Erbschein, bevor die Bank das Geld freigibt. Die Rechnung des Bestatters wartet darauf nicht.

Wie funktioniert ein Treuhandkonto für die Bestattung?

Beim Treuhandkonto zahlen Sie einen Betrag auf das Konto einer Treuhandstelle ein, meist nach einem Kostenvoranschlag Ihres Bestatters. Das Geld bleibt dort, bis der Todesfall eintritt. Dann wird es an den Vertragsbestatter ausgezahlt. Nicht verbrauchtes Geld geht an die Angehörigen oder Erben.

Ein bekannter Anbieter ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Sie ist eine Einrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Laut Verband erhält jeder Vorsorgende eine Bürgschaftsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts. Die Einlage ist also zusätzlich gegen einen Ausfall gesichert. Der Vertrag ist kündbar, und Sie bekommen laut Aeternitas jedes Jahr eine Mitteilung über die Höhe Ihres Guthabens.

Die Verbraucherzentrale rät, bei Vorsorge über einen Bestatter nur auf ein solches Treuhandkonto zu zahlen. Dann geht das Geld nicht verloren, falls der Bestatter in Konkurs geht. Zahlen Sie dagegen nie direkt auf ein Geschäftskonto des Bestatters ein.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Das Geld ist zweckgebunden und in angemessener Höhe in der Regel auch dann geschützt, wenn Sie später Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege beantragen. Der Nachteil: Sie brauchen den Betrag meist auf einen Schlag, auch wenn manche Anbieter Teilzahlungen erlauben. Und die Vorsorge ist an einen bestimmten Bestatter gebunden. Ziehen Sie in eine andere Stadt, müssen Sie den Vertrag anpassen.

Was regelt ein Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter?

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag verpflichtet sich ein Bestattungsunternehmen, Ihre Bestattung später in der vereinbarten Form durchzuführen. Sie legen darin Leistungen und Preis fest, von der Überführung bis zur Trauerfeier. Bezahlt wird der Vertrag in der Regel über ein Treuhandkonto oder eine Versicherung.

Der Vertrag verbindet also Organisation und Geld. Das entlastet die Angehörigen stark, denn sie müssen in den ersten Tagen nach dem Tod kaum noch Entscheidungen treffen. Aeternitas empfiehlt, als Grundlage ein vollständiges schriftliches Angebot zu verlangen, das alle besprochenen Leistungen enthält.

Worauf Sie bei Preisklauseln achten sollten

Viele Verträge laufen über Jahre oder Jahrzehnte. In dieser Zeit steigen Preise für Friedhofsgebühren und Dienstleistungen. Manche Vertragsvordrucke erlauben dem Bestatter deshalb Preiserhöhungen. Laut Aeternitas sind solche Klauseln nur wirksam, wenn sie klar und ausgewogen sind und die Gründe beschreiben. Beliebige Erhöhungen ohne Grenze sind unwirksam.

Beachten Sie außerdem: Friedhofsgebühren legt der Friedhofsträger fest, meist die Gemeinde, nicht der Bestatter. Sie können sich bis zum Todesfall ändern. Planen Sie deshalb einen Puffer ein oder klären Sie, wer eine spätere Lücke trägt.

Für wen eignet sich eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung auf den Todesfall. Sie zahlen monatliche Beiträge, und nach Ihrem Tod wird eine vorher vereinbarte Summe an die Person ausgezahlt, die Sie benannt haben. Sie eignet sich vor allem für Menschen, die keinen größeren Betrag auf einmal zurücklegen können.

Der Vorteil gegenüber dem Sparen: Die volle Summe ist nach der Wartezeit abgesichert, auch wenn Sie bis dahin erst wenige Beiträge gezahlt haben. Das Geld ist nicht an einen Bestatter gebunden, die Angehörigen entscheiden frei. Zudem sind Ansprüche aus einer reinen Todesfallversicherung nach § 850b der Zivilprozessordnung bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 Euro grundsätzlich unpfändbar.

Es gibt aber auch einen ehrlichen Nachteil. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ältere Versicherte oft mehr einzahlen, als später ausgezahlt wird. Je länger Sie leben, desto größer kann dieser Unterschied werden. Dem steht gegenüber, dass die Summe nach der Wartezeit sofort und lebenslang abgesichert ist, egal ob der Todesfall in fünf oder in zwanzig Jahren eintritt.

Der Beitrag enthält einen Sofortrabatt aus Überschüssen. Garantiert ist der höhere Tarifbeitrag, im Beispiel 40,16 Euro, bis zu dem der Beitrag steigen kann. Gezahlt wird bis zum Alter von 85 Jahren. Danach zahlen Sie nichts mehr, der Schutz bleibt lebenslang. Wer schneller voll abgesichert sein möchte, wählt das IDEAL SterbeGeld (Original) für ein Eintrittsalter von 40 bis 80 Jahren und bis 10.000 Euro: Der Beitrag ist höher und garantiert, die volle Summe gilt ab dem 19. Monat, und bei einem Eintrittsalter ab 76 wird bis 90 gezahlt. Wie viel es für Ihr Alter und Ihre Wunschsumme wäre, können Sie online unverbindlich berechnen.

Was passiert mit der Bestattungsvorsorge, wenn Sie Sozialhilfe brauchen?

Eine angemessene Bestattungsvorsorge müssen Sie in der Regel nicht auflösen, wenn Sie später Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege beantragen. Grundlage ist die Härteregel in § 90 Absatz 3 des Zwölften Sozialgesetzbuchs. Voraussetzung ist, dass das Geld klar für die Bestattung bestimmt ist und die Summe angemessen bleibt.

Das Gesetz nennt die Bestattungsvorsorge nicht ausdrücklich. Das Bundessozialgericht hat aber 2008 entschieden, dass eine angemessene Vorsorge über diese Härteregel geschützt sein kann (Aktenzeichen B 8/9b SO 9/06 R). Angemessen heißt: Die Summe deckt eine würdige, ortsübliche Bestattung und passt zu den bisherigen Lebensverhältnissen. Laut Aeternitas werden Beträge bis 5.000 Euro üblicherweise anerkannt, oft auch mehr.

Wie gut der Schutz greift, hängt vom Weg ab:

  • Sparkonto: Das Geld ist nicht zweckgebunden. Das Sozialamt kann verlangen, es zuerst zu verbrauchen.
  • Treuhandkonto und Vorsorgevertrag: Das Geld ist fest für die Bestattung gebunden und gilt deshalb in angemessener Höhe meist als geschützt.
  • Sterbegeldversicherung: Laut Verbraucherzentrale können die Beiträge in vielen Fällen als Bedarf anerkannt werden, vor allem bei Verträgen, die vor dem Bezug der Leistung geschlossen wurden.

So gehen Sie bei der Bestattungsvorsorge vor

Eine gute Vorsorge entsteht in wenigen Schritten. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Wünsche, dann die Kosten, dann die Finanzierung. So vermeiden Sie, dass die Summe zu knapp oder unnötig hoch ausfällt. Planen Sie für die Schritte einige Wochen ein und beziehen Sie Ihre Angehörigen früh ein.

  1. Wünsche aufschreiben. Legen Sie in einer Bestattungsverfügung fest, wie Sie bestattet werden möchten: Bestattungsart, Ort, Grabart, Trauerfeier.
  2. Kosten schätzen lassen. Holen Sie ein schriftliches Angebot bei einem oder zwei Bestattern ein. Fragen Sie beim Friedhof nach den aktuellen Gebühren für Grab und Nutzungsrecht.
  3. Puffer einrechnen. Rechnen Sie einen Aufschlag für künftige Preissteigerungen ein, besonders wenn die Vorsorge viele Jahre laufen soll.
  4. Finanzierungsweg wählen. Haben Sie den Betrag schon, kommt ein Treuhandkonto infrage. Möchten Sie monatlich zahlen und die Summe bald absichern, eher eine Sterbegeldversicherung.
  5. Vertrag prüfen. Achten Sie auf Preisklauseln, Kündigungsrechte und darauf, was mit einem Überschuss passiert.
  6. Angehörige informieren. Sagen Sie einer Vertrauensperson, wo Verfügung, Vertrag und Unterlagen liegen. Die beste Vorsorge hilft wenig, wenn niemand davon weiß.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Der passende Weg ergibt sich aus Ihrer Lage. Wer den Betrag schon hat und sicher weiß, bei welchem Bestatter die Bestattung stattfinden soll, ist mit Treuhandkonto und Vorsorgevertrag gut bedient. Wer monatlich zahlen möchte oder freie Hand für die Angehörigen will, wählt eher eine Sterbegeldversicherung.

Ihre LageNaheliegender Weg
Ersparnisse vorhanden, fester Wohnort, genaue WünscheBestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto
Ersparnisse vorhanden, keine Bindung an einen Bestatter gewünschtTreuhandkonto oder Sparkonto mit Vollmacht
Keine größeren Ersparnisse, Summe soll bald abgesichert seinSterbegeldversicherung
Noch viele Jahre Zeit, disziplinierter SparerMonatlicher Sparplan
Sozialhilfe später wahrscheinlichZweckgebundene Vorsorge in angemessener Höhe

Eine Entscheidung ist selten endgültig. Sparplan und Versicherung lassen sich ergänzen, und eine Bestattungsverfügung sollte ohnehin jeder haben, egal wie die Kosten gedeckt sind. Welche Posten Sie überhaupt einplanen sollten, zeigt die Kostenübersicht für eine Beerdigung.

Fazit

Für die Bestattungsvorsorge gibt es keinen Weg, der für alle am besten ist. Ein Sparkonto ist flexibel, aber ungeschützt, ein Treuhandkonto sicher, verlangt aber meist den ganzen Betrag auf einmal. Der Vorsorgevertrag regelt zusätzlich den Ablauf, die Sterbegeldversicherung sichert eine feste Summe gegen monatliche Beiträge ab. Schreiben Sie zuerst Ihre Wünsche auf, lassen Sie die Kosten schätzen und wählen Sie dann den Weg, der zu Ihren Ersparnissen und Ihrem Alter passt.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter ist Bestattungsvorsorge sinnvoll?

Ein festes Alter gibt es nicht. Viele Menschen kümmern sich um die Vorsorge, wenn die Kinder aus dem Haus sind oder der Ruhestand näher rückt. Je früher Sie anfangen, desto kleiner sind die monatlichen Beträge beim Sparen oder in einer Versicherung. Eine Bestattungsverfügung mit Ihren Wünschen können Sie in jedem Alter aufschreiben.

Kann ich einen Bestattungsvorsorgevertrag wieder kündigen?

Treuhandverträge sind laut Bundesverband Deutscher Bestatter kündbar. Wie und mit welchen Kosten, regelt der einzelne Vertrag. Den Leistungsteil können Sie im Einverständnis mit dem Bestatter anpassen, etwa wenn sich Ihre Wünsche ändern oder Sie umziehen. Lassen Sie sich die Kündigungsregeln vor der Unterschrift schriftlich zeigen.

Was passiert mit übrigem Geld auf dem Treuhandkonto?

Kostet die Bestattung weniger als hinterlegt, wird der nicht verbrauchte Betrag an die Angehörigen oder Erben ausgezahlt. Reicht das Geld nicht, etwa weil Friedhofsgebühren gestiegen sind, müssen die Erben den Rest in der Regel selbst tragen. Ein Puffer bei der Einzahlung verringert dieses Risiko.

Brauche ich zusätzlich eine Bestattungsverfügung?

Ja, das ist sinnvoll. Die Finanzierung deckt nur die Kosten. In der Bestattungsverfügung legen Sie fest, wie Sie bestattet werden möchten, etwa Bestattungsart, Ort und Trauerfeier. Sie kostet nichts, lässt sich jederzeit ändern und nimmt den Angehörigen schwierige Entscheidungen ab.

Kann das Sozialamt auf meine Bestattungsvorsorge zugreifen?

Eine angemessene, fest für die Bestattung bestimmte Vorsorge muss in der Regel nicht aufgelöst werden. Das folgt aus der Härteregel in § 90 Absatz 3 SGB XII und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Ein normales Sparkonto ist dagegen meist nicht geschützt. Die Prüfung erfolgt immer im Einzelfall.

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