Im Todesfall
Was tun im Todesfall? Checkliste mit allen Fristen für die ersten Tage und Wochen

Im Todesfall rufen Sie zuerst einen Arzt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Danach melden Sie den Tod spätestens am dritten Werktag beim Standesamt, das schreibt § 28 des Personenstandsgesetzes vor. In der Praxis übernimmt das meist der Bestatter, den Sie in den ersten Stunden beauftragen. Die Beerdigung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod erlaubt und muss je nach Bundesland innerhalb von 8 bis 14 Tagen stattfinden. In den Wochen danach folgen Versicherungen, Rentenversicherung, Bank, Vermieter und laufende Verträge. Zwei Fristen sind besonders wichtig: Der Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente muss innerhalb von 30 Tagen beantragt werden, und wer ein Erbe ausschlagen will, hat dafür in der Regel nur sechs Wochen. Diese Checkliste ordnet alle Schritte nach ihrer Dringlichkeit.
Was ist in den ersten Stunden nach dem Tod zu tun?
In den ersten Stunden brauchen Sie einen Arzt für die Leichenschau. Er stellt den Tod fest und füllt den Totenschein aus, ohne den kein weiterer Schritt möglich ist. Stirbt ein Mensch im Krankenhaus oder Pflegeheim, kümmert sich das Haus darum. Zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Bei einem erwarteten Tod zu Hause besteht keine Eile. Sie dürfen sich Zeit nehmen, Angehörige dazurufen und in Ruhe Abschied nehmen. Nur wenn Sie unsicher sind, ob der Mensch wirklich verstorben ist, wählen Sie sofort den Notruf 112.
Der Arzt vermerkt auf dem Totenschein auch die Todesart. Steht dort „ungeklärt“ oder „nicht natürlich“, etwa nach einem Unfall, wird die Polizei eingeschaltet. Das ist ein üblicher Vorgang und kein Vorwurf an die Familie.
Sobald der Arzt da war, suchen Sie die wichtigsten Unterlagen heraus:
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Eheregister
- bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners
- Versicherungsscheine, Rentenbescheid, Krankenversichertenkarte
- eine Bestattungsverfügung oder einen Vorsorgevertrag, falls vorhanden
Wann muss der Tod beim Standesamt gemeldet werden?
Der Tod muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbetag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. So steht es in § 28 Personenstandsgesetz. Starb der Mensch im Krankenhaus oder Heim, meldet die Einrichtung den Tod schriftlich. Bei einem Tod zu Hause sind zuerst die Angehörigen aus dem gemeinsamen Haushalt verpflichtet.
Meist übernimmt der Bestatter diesen Gang mit Ihrer Vollmacht. Das Standesamt trägt den Tod in das Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunden aus. Sie brauchen mehrere davon: für die Rentenversicherung, die Krankenkasse, jede Versicherung, die Bank, das Nachlassgericht und oft für den Vermieter. Bestellen Sie lieber einige Exemplare mehr. Die Gebühr je Urkunde legt das Land oder die Gemeinde fest.
Zuständig ist immer das Standesamt am Ort des Todes, nicht am Wohnort. Ist jemand im Urlaub oder im Krankenhaus einer anderen Stadt gestorben, beantragen Sie die Urkunden dort.
Wie schnell muss der Bestatter kommen und wann ist die Beerdigung?
In den meisten Bundesländern muss der Leichnam innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle gebracht werden, in Sachsen in der Regel schon nach 24 Stunden. Die Beerdigung oder Einäscherung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod erlaubt. Die Höchstfrist legt jedes Land selbst fest, sie liegt meist zwischen 8 und 14 Tagen.
Bis zur Überführung darf die verstorbene Person also zu Hause bleiben. Laut Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, ist eine Aufbahrung zu Hause für ein bis zwei Tage ohne Weiteres möglich. Längere Fristen genehmigt auf Antrag die Behörde, der Bestatter hilft dabei.
| Bundesland (Beispiel) | Überführung in die Leichenhalle | Bestattung frühestens | Bestattung spätestens |
|---|---|---|---|
| Hessen | 36 Stunden | 48 Stunden | 10 Tage |
| Niedersachsen | 36 Stunden | 48 Stunden | 8 Tage |
| Rheinland-Pfalz | 36 Stunden | 48 Stunden | 14 Tage |
| Sachsen | in der Regel 24 Stunden | 48 Stunden | 8 Tage |
Quelle: Aeternitas e.V., Bestattungsrecht der Länder, Stand Oktober 2026. In allen Ländern sind Ausnahmen möglich.
Den Bestatter wählen Sie frei. Holen Sie, wenn die Zeit es erlaubt, zwei Angebote ein und lassen Sie sich die Posten einzeln aufschreiben. Welche Beträge üblich sind, zeigt unsere Übersicht was eine Beerdigung kostet. Wer die Rechnung am Ende tragen muss, regelt das Gesetz in einer festen Reihenfolge, nachzulesen unter wer die Beerdigung zahlt.
Welche Fristen gelten in den ersten Wochen nach dem Tod?
Nach den ersten Tagen zählen vor allem vier Fristen. Ein Unfalltod muss der privaten Unfallversicherung oft innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Der Rentenvorschuss für Witwen und Witwer braucht einen Antrag innerhalb von 30 Tagen. Ein Testament gehört unverzüglich zum Nachlassgericht. Für die Ausschlagung eines Erbes bleiben meist sechs Wochen.
| Was | Frist | Rechtsgrundlage oder Quelle |
|---|---|---|
| Tod beim Standesamt anzeigen | spätestens am dritten Werktag nach dem Tod | § 28 Personenstandsgesetz |
| Unfalltod an private Unfallversicherung melden | innerhalb von 48 Stunden | Musterbedingungen AUB 2014 des GDV, Ziffer 7.5 |
| Lebens- und Sterbegeldversicherung informieren | unverzüglich | Versicherungsbedingungen, Verbraucherzentrale |
| Vorschuss auf Witwen- oder Witwerrente beantragen | innerhalb von 30 Tagen | Deutsche Rentenversicherung |
| Gefundenes Testament abgeben | unverzüglich beim Nachlassgericht | § 2259 BGB |
| Erbe ausschlagen | sechs Wochen ab Kenntnis, bei Auslandsbezug sechs Monate | § 1944 BGB |
| Mietvertrag außerordentlich kündigen | innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod | § 564 BGB |
| Private Krankenversicherung für Mitversicherte klären | zwei Monate | Verbraucherzentrale Hamburg |
Die Ausschlagungsfrist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung wissen. Gibt es ein Testament, beginnt sie nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe als angenommen, mit allen Schulden. Ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, klären Sie im Zweifel mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Wen müssen Angehörige nach einem Todesfall informieren?
Nach dem Standesamt folgen Versicherungen, Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber und Vermieter. Jede Stelle braucht eine Sterbeurkunde. Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen sollten Sie sofort anrufen, weil ihre Bedingungen kurze Meldefristen enthalten. Legen Sie sich eine Liste an, auf der Sie jede Stelle abhaken.
Rentenversicherung und Sterbevierteljahr
Bezog die verstorbene Person bereits eine Rente, können Witwen und Witwer einen Vorschuss beantragen. Laut Deutscher Rentenversicherung wird die Rente dann für die drei Monate nach dem Sterbemonat in einer Summe vorab gezahlt. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr soll die erste Zeit überbrücken. Eigenes Einkommen wird dabei nicht angerechnet. Den Antrag stellen Sie innerhalb von 30 Tagen beim Renten-Service der Deutschen Post, der Bestatter kann dabei helfen. Zusätzlich ist ein regulärer Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger nötig, auf die spätere Rente wird der Vorschuss angerechnet.
Versicherungen
Melden Sie den Tod bei allen Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen mit Versicherungsschein und Sterbeurkunde. Ist eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen, erhält sie die Leistung direkt und nicht über den Nachlass. Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung gehen auf die Erben über. Klären Sie mit dem Versicherer, ob sie angepasst oder gekündigt werden. Mehr zum Zuschuss, den Kassen früher zahlten, lesen Sie im Beitrag zum Sterbegeld von der Krankenkasse.
Arbeitgeber, Vereine, Umfeld
Stand die verstorbene Person im Berufsleben, informieren Sie den Arbeitgeber und fragen Sie nach noch offenen Lohnzahlungen. Danach folgen Vereine, Gewerkschaft, Kirchengemeinde und der Freundeskreis.
Was passiert mit Konto, Wohnung und Verträgen?
Konten und Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Sie gehen auf die Erben über. Ohne Vollmacht über den Tod hinaus verlangt die Bank in der Regel einen Erbschein oder eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments. Laufende Verträge finden Sie am schnellsten über die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate.
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt genau diesen Blick auf Daueraufträge und Lastschriften. So stoßen Sie auf Strom, Telefon, Zeitungsabos, Streamingdienste, Mitgliedsbeiträge und Versicherungen. Der Rundfunkbeitrag wird über rundfunkbeitrag.de abgemeldet.
Für die Mietwohnung gilt eine Besonderheit. Lebte niemand mit im Haushalt, geht der Mietvertrag auf die Erben über. Erben und Vermieter dürfen ihn dann nach § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Lebte der Ehepartner oder ein anderer Angehöriger mit in der Wohnung, kann er in den Vertrag eintreten.
Denken Sie auch an digitale Konten wie E-Mail, soziale Netzwerke und Onlineshops. Viele Anbieter haben ein eigenes Verfahren für Hinterbliebene und verlangen dafür ebenfalls eine Sterbeurkunde. Die letzte Einkommensteuererklärung der verstorbenen Person ist Sache der Erben, hier hilft ein Steuerberater im Einzelfall.
So gehen Sie vor: Checkliste für die ersten zehn Tage
Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt. Sie ordnet die Aufgaben so, dass keine Frist verstreicht und Sie nichts doppelt erledigen. Vieles davon übernimmt der Bestatter, wenn Sie ihn beauftragen. Halten Sie trotzdem selbst fest, wer was erledigt hat, am besten auf einem Blatt neben dem Telefon.
- Arzt rufen, Leichenschau und Totenschein abwarten. Zu Hause den Hausarzt oder 116 117 anrufen.
- Nächste Angehörige informieren und gemeinsam Abschied nehmen.
- Nach einer Bestattungsverfügung, einem Vorsorgevertrag und Versicherungsscheinen suchen.
- Bestatter auswählen und beauftragen, Überführung innerhalb der Landesfrist vereinbaren.
- Tod spätestens am dritten Werktag beim Standesamt anzeigen lassen und mehrere Sterbeurkunden bestellen.
- Unfall-, Lebens- und Sterbegeldversicherung sofort melden, bei Unfalltod innerhalb von 48 Stunden.
- Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente innerhalb von 30 Tagen beim Renten-Service beantragen.
- Bestattungsart, Grab, Trauerfeier und Traueranzeige festlegen.
- Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abgeben.
- Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank und Vermieter informieren, Kontoauszüge auf laufende Verträge prüfen.
Wie lässt sich ein Todesfall schon zu Lebzeiten vorbereiten?
Am meisten entlasten Sie Ihre Familie mit drei Dingen: einer Mappe mit allen wichtigen Unterlagen, schriftlichen Wünschen zur Bestattung und einer Lösung für die Kosten. Dann müssen Angehörige in den ersten Tagen nicht suchen, raten oder Geld auslegen, das sie oft erst Wochen später aus dem Nachlass zurückbekommen.
In die Mappe gehören Ausweiskopie, Urkunden, Versicherungsscheine, eine Liste aller Konten und Verträge sowie eine Vollmacht über den Tod hinaus. Ihre Wünsche zu Bestattungsart, Grab und Trauerfeier halten Sie in einer Bestattungsverfügung fest. Welche Wege es für die Finanzierung gibt, vom Sparbuch bis zum Treuhandvertrag, vergleicht unser Beitrag zur Bestattungsvorsorge.
Ein Weg ist eine Sterbegeldversicherung. Beim SterbeGeld der IDEAL, das wir vermitteln, wählen Sie eine Summe zwischen 2.000 und 10.000 Euro, ohne Gesundheitsfragen, mit einem Eintrittsalter von 40 bis 80 Jahren. Im Standardtarif IDEAL SterbeGeld pur+ (50 bis 75 Jahre, bis 10.000 Euro) wird nach einer Wartezeit von 36 Monaten die volle Summe ausgezahlt, im IDEAL SterbeGeld (Original) ab dem 19. Monat, bei Unfalltod in beiden Tarifen die doppelte Summe ab Versicherungsbeginn. Ein Vorteil gerade für die ersten Wochen: Die Leistung geht an die Person, die Sie namentlich benennen. Sie braucht dafür keinen Erbschein. Ein Beispiel aus der Tariftabelle: Mit 65 Jahren und 6.000 Euro Summe zahlen Sie im pur+ 36,14 Euro im Monat, bei Versicherungsbeginn im Jahr 2026; garantiert ist der höhere Tarifbeitrag von 40,16 Euro. Über die Jahre können die Beiträge in Summe auch über der Versicherungssumme liegen. Den Betrag für Ihr Alter sehen Sie, wenn Sie Ihren Beitrag berechnen.
Fazit
Im Todesfall ist die Reihenfolge wichtiger als die Geschwindigkeit: zuerst Arzt und Totenschein, dann Bestatter und Standesamt innerhalb von drei Werktagen. Danach zählen der Rentenvorschuss mit 30 Tagen und die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen. Vieles übernimmt der Bestatter, den Überblick behalten sollten Sie selbst. Legen Sie sich diese Checkliste bereit und sprechen Sie mit Ihrer Familie darüber, solange keine Eile besteht. Wer Unterlagen, Wünsche und Kosten früh ordnet, nimmt den Angehörigen die schwersten Entscheidungen der ersten Tage ab.
Häufige Fragen
Wer stellt nachts oder am Wochenende den Totenschein aus?
Ist der Hausarzt nicht erreichbar, kommt ein Arzt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, den Sie bundesweit unter 116 117 erreichen. Er führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus. Bei einem erwarteten Tod zu Hause besteht keine Eile, den Notruf 112 brauchen Sie nur, wenn unklar ist, ob der Mensch wirklich verstorben ist.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Fast jede Stelle verlangt eine eigene Urkunde: Rentenversicherung, Krankenkasse, jede Versicherung, Bank, Nachlassgericht und oft der Vermieter. Zählen Sie diese Stellen vorab zusammen und bestellen Sie beim Standesamt einige Exemplare mehr. Nachbestellen ist möglich, kostet aber Zeit und erneut Gebühren.
Darf eine verstorbene Person zu Hause bleiben?
Ja, für eine begrenzte Zeit. In den meisten Bundesländern muss der Leichnam innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle gebracht werden, in Sachsen in der Regel nach 24 Stunden. Bis dahin ist eine Aufbahrung zu Hause erlaubt. Längere Fristen kann die zuständige Behörde auf Antrag genehmigen, der Bestatter hilft dabei.
Was passiert, wenn ich die Frist von drei Werktagen beim Standesamt verpasse?
Die Anzeige ist dann trotzdem nachzuholen, denn ohne Eintrag im Sterberegister gibt es keine Sterbeurkunde und ohne sie keine Bestattung. Verspätete Anzeigen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Wer einen Bestatter beauftragt, muss sich darum in der Regel nicht kümmern, weil er die Anzeige mit Vollmacht erledigt.
Muss ich die Beerdigung bezahlen, bevor das Erbe geklärt ist?
Die Bestatterrechnung kommt meist, bevor der Nachlass verteilt ist. Die Kosten tragen grundsätzlich die Erben, oft legen Angehörige sie aber zunächst aus. Fragen Sie bei der Bank der verstorbenen Person nach, ob sie die Bestatterrechnung gegen Sterbeurkunde direkt vom Konto begleicht, bevor Sie eigenes Geld einsetzen.
Quellen
- Personenstandsgesetz § 28: Anzeige eines Sterbefalls, Oktober 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Sterbevierteljahr, Vorschuss beantragen, Oktober 2025
- Aeternitas e.V.: Bestattungsrecht in Hessen, Oktober 2026
- Aeternitas e.V.: Bestattungsrecht in Sachsen, Oktober 2026
- BGB § 1944: Ausschlagungsfrist, Oktober 2026
- BGB § 564: Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, Oktober 2026
- Verbraucherzentrale Hamburg: Todesfall, was tun, wenn jemand stirbt, Oktober 2026


