Sterbegeldversicherung
Sterbegeld von der Krankenkasse: Was 2026 noch gezahlt wird und wer einspringt

Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt heute kein Sterbegeld mehr. Die Leistung wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen, das Bundessozialgericht hat die Streichung 2005 bestätigt. Zuletzt gab es 525 Euro beim Tod eines Mitglieds und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen. Auch die Kosten der ärztlichen Leichenschau übernimmt die Kasse nicht, denn ihre Leistungspflicht endet mit dem Tod. Gesetzliches Sterbegeld gibt es heute nur noch in besonderen Fällen: von der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall, für Hinterbliebene von Beamten und indirekt über das Sterbevierteljahr der Rentenversicherung. Alle anderen Familien tragen die Bestattungskosten aus dem Nachlass, aus eigenen Mitteln oder über eine private Vorsorge.
Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr, weder an Mitglieder noch an familienversicherte Angehörige. Das gilt für alle Kassen gleich, ob AOK, Ersatzkasse oder Betriebskrankenkasse. Eine Ausnahme oder Übergangsregel für ältere Versicherte gibt es nicht. Wer heute einen Antrag stellt, bekommt eine Ablehnung.
Bis 2003 war das Sterbegeld ein fester Teil des Leistungskatalogs. Es war als Zuschuss zu den Bestattungskosten gedacht, nicht als volle Finanzierung. In den letzten Jahren hatten nur noch Menschen einen Anspruch, die am 1. Januar 1989 bereits gesetzlich versichert waren. Wer später in die Krankenkasse kam, ging schon damals leer aus.
| Zeitraum | Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse |
|---|---|
| 1989 bis 2003 | Anspruch nur für Versicherte, die schon am 1. Januar 1989 versichert waren |
| 2003 | 525 Euro für Mitglieder, 262,50 Euro für Familienversicherte |
| ab 1. Januar 2004 | kein Sterbegeld mehr |
| 2026 | kein Sterbegeld, keine Übernahme der Leichenschau |
Viele ältere Menschen erinnern sich noch an diese Zahlung und rechnen fest damit. Gerade deshalb lohnt es sich, die Familie darauf hinzuweisen, dass dieses Geld heute fehlt.
Warum wurde das Sterbegeld der Krankenkasse abgeschafft?
Der Gesetzgeber hat das Sterbegeld 2004 gestrichen, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu entlasten. Das Sterbegeld hat mit Krankheit und Behandlung nichts zu tun und galt deshalb als verzichtbar. Das Bundessozialgericht hat die Streichung im Dezember 2005 für verfassungsgemäß erklärt. Auf Vertrauensschutz können sich auch langjährig Versicherte nicht berufen.
Geklagt hatte die Tochter einer Versicherten, die am 1. Januar 1989 versichert war und nach altem Recht 525 Euro bekommen hätte. Das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 1 KR 2/05 R) wies die Klage ab. Das Sterbegeld sei eine Randleistung ohne existenzsichernde Funktion gewesen. Weder das Eigentumsrecht noch der Gleichheitsgrundsatz seien verletzt.
Für Familien bedeutet das: Der Zuschuss ist endgültig weg. Im Sozialgesetzbuch V wurde der frühere Abschnitt „Sterbegeld“ vollständig durch andere Regeln ersetzt. Wer heute vorsorgen möchte, muss das selbst regeln.
Was übernimmt die Krankenkasse im Todesfall noch und was nicht?
Mit dem Tod endet der Versicherungsschutz, deshalb übernimmt die Krankenkasse keine Kosten, die erst danach entstehen. Dazu gehören die ärztliche Leichenschau, der Totenschein und alle Bestattungskosten. Für Angehörige ist die Kasse trotzdem wichtig: Familienversicherte verlieren mit dem Tod des Mitglieds ihren Schutz und müssen sich zügig neu versichern.
Die ärztliche Leichenschau ist laut Aeternitas e.V. keine Kassenleistung. Der Arzt stellt eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), meist zwischen 103 und 265 Euro. Bei einer Feuerbestattung kommt in allen Bundesländern eine zweite Leichenschau hinzu.
| Posten im Todesfall | Zahlt die Krankenkasse? | Wer zahlt stattdessen? |
|---|---|---|
| Sterbegeld | Nein, seit 2004 nicht mehr | niemand, private Vorsorge nötig |
| Ärztliche Leichenschau und Totenschein | Nein | die Angehörigen oder Erben |
| Bestattung, Grab, Trauerfeier | Nein | Erben, sonst Bestattungspflichtige |
| Behandlungen bis zum Tod | Ja, wie bisher | Krankenkasse |
| Schutz für Familienversicherte | Endet mit dem Tod des Mitglieds | Neuanmeldung, oft über die Hinterbliebenenrente |
Wer zahlt heute noch Sterbegeld?
Sterbegeld zahlen heute nur noch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn der Tod auf einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht, und der Dienstherr bei Beamten. Die Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld, aber für drei Monate die volle Rente an den Ehepartner. Das Sozialamt übernimmt nur die erforderlichen Kosten, wenn den Angehörigen die Zahlung nicht zuzumuten ist.
| Stelle | Voraussetzung | Höhe 2026 |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse | keine | kein Sterbegeld |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Tod durch Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit | ein Siebtel der Bezugsgröße, 2026 rund 6.780 Euro |
| Dienstherr bei Beamten | verstorbene Beamte und Ruhestandsbeamte | das Zweifache der Dienstbezüge oder des Ruhegehalts |
| Rentenversicherung (Sterbevierteljahr) | verstorbener Ehepartner bezog Rente oder hatte Anspruch | drei Monate volle Rente statt 55 Prozent |
| Sozialamt | Kosten sind den Verpflichteten nicht zuzumuten | nur die erforderlichen Kosten der Bestattung |
Gesetzliche Unfallversicherung
Nach § 64 Sozialgesetzbuch VII erhalten Hinterbliebene ein Sterbegeld von einem Siebtel der Bezugsgröße, die am Todestag gilt. Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 47.460 Euro im Jahr, ein Siebtel sind rund 6.780 Euro. Stirbt die Person außerhalb ihres Wohnorts aus Gründen, die mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen, werden zusätzlich die Überführungskosten erstattet. Für die meisten Todesfälle im Alter greift diese Regel nicht, denn sie setzt einen Versicherungsfall voraus.
Beamte und Ruhestandsbeamte
Nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz erhalten Ehegatten und Kinder das Zweifache der Dienstbezüge, bei Ruhestandsbeamten das Zweifache des Ruhegehalts. Für Beamte der Länder und Kommunen gelten die Versorgungsgesetze des jeweiligen Landes. Gibt es keine Angehörigen in diesem Sinne, kann auch erhalten, wer die Bestattung bezahlt hat, höchstens bis zur Höhe seiner Kosten.
Auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind abgesichert, solange sie noch arbeiten. Nach § 23 Absatz 3 TVöD erhalten Ehegatten oder Kinder das Tabellenentgelt für den Rest des Sterbemonats und in einer Summe für zwei weitere Monate. Für Rentner aus dem öffentlichen Dienst gilt das nicht.
Sterbevierteljahr der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dem Ehepartner für die drei Kalendermonate nach dem Todesmonat die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Danach beträgt die große Witwenrente grundsätzlich 55 Prozent. Das Geld kann als Vorschuss kommen, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragt wird.
Wie die Pflicht zur Bestattung zwischen Erben, Angehörigen und Sozialamt verteilt ist, erklärt unser Beitrag Wer zahlt die Beerdigung?.
Wie groß ist die Lücke ohne Sterbegeld der Krankenkasse?
Die Lücke ist heute deutlich größer als der frühere Zuschuss. Laut Aeternitas e.V. kostet eine Bestattung im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabgestaltung, mit Grabmal und Grabanlage eher 7.000 bis 8.000 Euro. Die 525 Euro aus dem Jahr 2003 hätten davon nur rund ein Zehntel gedeckt. Heute fehlt jeder Zuschuss.
Laut Statistischem Bundesamt sind 2025 gut 1,0 Millionen Menschen in Deutschland gestorben. In jedem dieser Fälle mussten Angehörige die Bestattung organisieren und meist auch bezahlen. Wer kein Vermögen hinterlässt, belastet damit Kinder oder Partner. Erst wenn den Pflichtigen die Kosten nicht zuzumuten sind, springt nach § 74 SGB XII das Sozialamt ein, und dann nur für die erforderlichen Kosten.
| Posten | Typische Spanne laut Aeternitas |
|---|---|
| Einfachste Bestattung | ab etwa 1.000 Euro |
| Durchschnitt ohne Grabgestaltung | 5.000 bis 6.000 Euro |
| Durchschnitt mit Grabmal und Grabanlage | 7.000 bis 8.000 Euro |
| Aufwendige Bestattung | über 10.000 Euro |
| Früheres Sterbegeld der Krankenkasse (2003) | 525 Euro, heute 0 Euro |
Welche Posten sich hinter diesen Summen verbergen, zeigt unsere Übersicht Was kostet eine Beerdigung?.
Was müssen Angehörige bei Krankenkasse und Rentenversicherung tun?
Angehörige sollten die Krankenkasse rasch über den Tod informieren, die eigene Versicherung klären und bei der Rentenversicherung den Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen. Diese Schritte bringen kein Sterbegeld, sichern aber Geld und Versicherungsschutz. Fristen von zwei Wochen und 30 Tagen machen Tempo nötig.
So gehen Sie vor
- Totenschein sichern. Lassen Sie sich vom Arzt die Todesbescheinigung geben und beantragen Sie beim Standesamt mehrere Sterbeurkunden. Fast jede Stelle verlangt ein Exemplar.
- Krankenkasse informieren. Melden Sie den Tod mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Laufende Beiträge und Leistungen werden dann eingestellt.
- Eigene Krankenversicherung klären. Waren Sie über den Verstorbenen familienversichert, melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen neu an. Reichen Sie mit dem Rentenantrag die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner ein.
- Vorschuss beantragen. Bezog der Verstorbene eine Rente, beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post den Vorschuss für das Sterbevierteljahr. Legen Sie die Sterbeurkunde bei.
- Rentenantrag stellen. Stellen Sie zusätzlich den förmlichen Antrag auf Hinterbliebenenrente beim Rentenversicherungsträger. Der Vorschuss wird später verrechnet.
- Sonderfälle prüfen. Starb der Mensch durch einen Arbeits- oder Wegeunfall, wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei Beamten ist die zuständige Versorgungsstelle der richtige Ansprechpartner.
- Vorsorgeverträge suchen. Sehen Sie in den Unterlagen nach Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung oder einem Vertrag mit einem Bestatter und melden Sie den Tod dort.
Wie können Sie die Lücke selbst schließen?
Wer nicht möchte, dass Angehörige die Bestattung aus eigener Tasche bezahlen, hat drei Wege: Geld auf einem Konto zurücklegen, einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter schließen oder eine Sterbegeldversicherung abschließen. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile. Entscheidend sind Ihr Alter, vorhandenes Vermögen und die Frage, wie schnell die Summe abgesichert sein soll.
Ein Sparkonto ist flexibel, fällt aber in den Nachlass und ist bei einem frühen Tod womöglich noch nicht voll. Ein Bestattungsvorsorgevertrag legt Ablauf und Preis mit einem Bestatter fest. Eine Sterbegeldversicherung sichert eine feste Summe gegen einen monatlichen Beitrag ab. Die Wege im Vergleich zeigt unser Beitrag Bestattungsvorsorge: vier Wege im Vergleich.
Die Sterbegeldversicherung, die wir vermitteln, ist das SterbeGeld der IDEAL Lebensversicherung a.G. aus Berlin. Sie lässt sich mit einem Eintrittsalter von 40 bis 80 Jahren und einer Summe von 2.000 bis 10.000 Euro online abschließen, ohne Gesundheitsfragen. Im Standardtarif IDEAL SterbeGeld pur+ (50 bis 75 Jahre, bis 10.000 Euro) beträgt die Wartezeit 36 Monate. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit ohne Unfall, werden die gezahlten Beiträge erstattet, bei Unfalltod wird ab Versicherungsbeginn die doppelte Summe ausgezahlt. Ein Beispiel: Bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren, 6.000 Euro Summe und Versicherungsbeginn im Jahr 2026 beträgt der Beitrag 28,96 Euro im Monat; garantiert ist der höhere Tarifbeitrag von 32,18 Euro, bis zu dem der Beitrag steigen kann. Das IDEAL SterbeGeld (Original) kostet mit 60 Jahren bei derselben Summe 34,10 Euro, dafür gilt die volle Summe schon ab dem 19. Monat. Gezahlt wird bis 85, beim Original mit einem Eintrittsalter ab 76 bis 90, danach bleibt der Schutz lebenslang. Wer lange lebt, kann in Summe mehr einzahlen als die Versicherungssumme. Der Wert liegt darin, dass die Summe nach der Wartezeit sofort abgesichert ist.
Wie Beitrag, Wartezeit und Auszahlung zusammenhängen, erklärt Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?. Was die Absicherung für Ihr Alter kosten würde, zeigt Ihnen der Rechner: Beitrag unverbindlich berechnen.
Fazit
Die Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr, und auch die Leichenschau müssen Angehörige selbst bezahlen. Gesetzliches Sterbegeld gibt es nur noch nach einem Arbeits- oder Wegeunfall und für Beamte, dazu kommt für Ehepartner das Sterbevierteljahr der Rentenversicherung. Für die meisten Familien bleibt eine Lücke von mehreren Tausend Euro. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber, wer die Kosten tragen soll, und legen Sie fest, aus welchem Geld die Bestattung bezahlt wird. Wer vorsorgen möchte, vergleicht in Ruhe Sparen, Bestattungsvorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung.
Häufige Fragen
Gibt es bei der privaten Krankenversicherung Sterbegeld?
Die private Krankenversicherung erstattet Behandlungskosten nach dem jeweiligen Tarif. Ein Sterbegeld ist dort keine gesetzlich vorgesehene Leistung. Ob ein älterer Vertrag eine solche Zahlung enthält, steht allein in den Versicherungsbedingungen. Angehörige sollten deshalb die Unterlagen prüfen und den Versicherer direkt fragen.
Muss ich der Krankenkasse den Tod melden?
Ja, melden Sie den Tod mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Dann werden Beiträge und laufende Leistungen eingestellt. Waren Sie selbst über die verstorbene Person familienversichert, müssen Sie sich innerhalb von höchstens zwei Wochen neu anmelden, oft über die Krankenversicherung der Rentner.
Ist das Sterbevierteljahr dasselbe wie Sterbegeld?
Nein. Das Sterbevierteljahr ist ein Teil der Witwen- oder Witwerrente. Der Ehepartner erhält drei Kalendermonate nach dem Todesmonat die volle Rente des Verstorbenen, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird. Ein Zuschuss zur Bestattung für andere Angehörige ist damit nicht verbunden.
Wie viel Sterbegeld zahlt die Berufsgenossenschaft 2026?
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ein Siebtel der Bezugsgröße, die am Todestag gilt. Bei einer Bezugsgröße von 47.460 Euro im Jahr 2026 sind das rund 6.780 Euro. Voraussetzung ist, dass der Tod auf einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht.
Bekommen Kinder Geld, wenn sie die Beerdigung der Eltern bezahlen?
Ein allgemeines Sterbegeld für Kinder gibt es nicht. Wer die Bestattung bezahlt, kann sich das Geld in der Regel aus dem Nachlass zurückholen. Reicht der Nachlass nicht und ist die Zahlung nicht zumutbar, kann beim Sozialamt die Übernahme der erforderlichen Kosten beantragt werden.
Quellen
- Bundessozialgericht, Urteil B 1 KR 2/05 R (Wegfall des Sterbegeldes), 13.12.2005
- § 64 SGB VII Sterbegeld und Überführungskosten, 2026
- § 18 Beamtenversorgungsgesetz Sterbegeld, 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Vorschuss für das Sterbevierteljahr, 21.11.2024
- Aeternitas e.V.: Kostenüberblick Bestattung, 2026
- Sozialverband VdK: Krankenversicherung für Hinterbliebene, 2026
- Statistisches Bundesamt: 1,0 Millionen Sterbefälle im Jahr 2025, 14.01.2026


