Sterbegeldversicherung
Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung? Beitrag, Wartezeit und Auszahlung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung auf den Todesfall. Sie zahlen einen monatlichen Beitrag, und nach Ihrem Tod wird eine vorher vereinbarte Summe ausgezahlt, meist zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Das Geld geht an die Person, die Sie im Vertrag benannt haben, und deckt vor allem die Bestattung. Die kostet laut Aeternitas e.V. im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro, mit Grabmal eher 7.000 bis 8.000 Euro. Wie hoch der Beitrag ist, hängt vor allem von Ihrem Alter beim Abschluss und von der gewählten Summe ab. Viele Tarife haben eine Wartezeit, in der noch nicht die volle Summe abgesichert ist. Danach gilt der Schutz lebenslang, egal ob der Todesfall nach drei oder nach dreißig Jahren eintritt. Wer lange lebt, kann allerdings mehr einzahlen, als später ausgezahlt wird.
Was ist eine Sterbegeldversicherung genau?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung, die nur für den Todesfall leistet und eine kleine, feste Summe absichert. Sie soll die Kosten der Bestattung decken, damit Angehörige nicht in Vorleistung gehen müssen. Anders als eine Risikolebensversicherung endet sie nicht nach einer Laufzeit, sondern gilt lebenslang.
Früher gab es ein Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Es wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz gestrichen und seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr gezahlt. Seitdem tragen in der Regel die Erben oder die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten. Genau diese Lücke soll die private Sterbegeldversicherung schließen.
Die Summen sind bewusst klein gehalten. Die Verbraucherzentrale nennt übliche Versicherungssummen von 4.000 bis 10.000 Euro. Das reicht für eine einfache bis mittlere Bestattung. Welche Posten dabei anfallen, von der Überführung bis zur Grabstelle, zeigt unsere Übersicht Was kostet eine Beerdigung?.
Wer ist an einer Sterbegeldversicherung beteiligt?
An jedem Vertrag sind drei Rollen beteiligt: der Versicherungsnehmer, der den Vertrag schließt und zahlt, die versicherte Person, deren Tod die Leistung auslöst, und die bezugsberechtigte Person, die das Geld bekommt. Meist sind Versicherungsnehmer und versicherte Person dieselbe Person, die Bezugsperson ist ein Angehöriger.
| Rolle | Wer das meist ist | Was die Rolle bedeutet |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmer | Sie selbst | schließt den Vertrag, zahlt die Beiträge, kann kündigen und die Bezugsperson ändern |
| Versicherte Person | Sie selbst | ihr Tod löst die Auszahlung aus, ihr Alter bestimmt den Beitrag |
| Bezugsberechtigte Person | Kind, Partner, Vertrauensperson oder Bestatter | erhält die Summe im Todesfall |
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Bezugsperson in § 159. Sie können sie ohne Zustimmung des Versicherers bestimmen. Ist sie widerruflich eingesetzt, was der Normalfall ist, erwirbt sie das Recht auf das Geld erst mit dem Todesfall. Bis dahin können Sie die Person jederzeit austauschen.
Kann man eine Sterbegeldversicherung für einen anderen Menschen abschließen?
Rechtlich ist das möglich. Nach § 150 des Versicherungsvertragsgesetzes braucht der Versicherer aber die schriftliche Einwilligung der versicherten Person, wenn die Summe über die gewöhnlichen Beerdigungskosten hinausgeht. Bei vielen Online-Abschlüssen schließt die versicherte Person den Vertrag selbst ab.
Wie wird der Beitrag einer Sterbegeldversicherung berechnet?
Der Monatsbeitrag ergibt sich aus drei Größen: Ihrem Alter beim Abschluss, der gewählten Versicherungssumme und der Dauer, über die Sie zahlen. Je älter Sie beim Abschluss sind, desto höher ist der Beitrag, weil der Versicherer weniger Jahre Zeit hat, die Summe über Beiträge aufzubauen.
Aeternitas weist darauf hin, dass die Tarife mit zunehmendem Eintrittsalter steigen. Wie deutlich, zeigen die Tariftabellen der Sterbegeldversicherung, die wir vermitteln (IDEAL SterbeGeld pur+ und IDEAL SterbeGeld, das Original), jeweils für 6.000 Euro Versicherungssumme und einen Versicherungsbeginn im Jahr 2026. Als Eintrittsalter zählt das Beginnjahr minus das Geburtsjahr:
| Eintrittsalter | pur+: Monatsbeitrag | pur+: garantierter Tarifbeitrag | Original: Monatsbeitrag |
|---|---|---|---|
| 60 Jahre | 28,96 Euro | 32,18 Euro | 34,10 Euro |
| 65 Jahre | 36,14 Euro | 40,16 Euro | 42,74 Euro |
| 70 Jahre | 46,84 Euro | 52,04 Euro | 56,54 Euro |
Beim pur+ senken Überschüsse den Beitrag schon heute (Sofortrabatt). Garantiert ist der höhere Tarifbeitrag: Der gezahlte Beitrag kann steigen, wenn die IDEAL die Überschüsse senkt, aber nie über den Tarifbeitrag. Beim Original ist der Beitrag garantiert, Überschüsse erhöhen dort die Versicherungssumme. In beiden Tarifen steigt die Summe alle drei Jahre um 500 Euro ohne neue Wartezeit und mit ihr der Beitrag; jeder Erhöhung können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Gezahlt wird bis zum Alter von 85 Jahren, beim Original mit einem Eintrittsalter ab 76 bis 90. Danach zahlen Sie nichts mehr, der Schutz bleibt trotzdem lebenslang bestehen.
Können die Beiträge höher sein als die Summe?
Ja, und das sollten Sie vor dem Abschluss wissen. Rechnen wir das Beispiel mit 65 Jahren im pur+ durch: 36,14 Euro im Monat sind 433,68 Euro im Jahr. Nach knapp 14 Jahren haben Sie etwa 6.000 Euro eingezahlt, bis zum Ende der Beitragszahlung mit 85 rund 8.670 Euro. Wäre von Anfang an der garantierte Tarifbeitrag von 40,16 Euro fällig, wären es ohne Erhöhungen der Summe höchstens rund 9.640 Euro.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärt das mit dem Versicherungsgedanken: Wer früh stirbt, erhält deutlich mehr, als er eingezahlt hat. Wer lange lebt, zahlt mehr ein, und genau das gleicht den Tarif aus. Laut BaFin erhöht eine Überschussbeteiligung bei vielen Verträgen zusätzlich die Leistung. Der eigentliche Wert liegt darin, dass die Summe nach der Wartezeit sofort abgesichert ist, auch wenn bis dahin erst wenige Beiträge geflossen sind.
Was bedeutet die Wartezeit bei einer Sterbegeldversicherung?
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch nicht die volle Summe abgesichert ist. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, erhalten die Angehörigen je nach Tarif die eingezahlten Beiträge zurück oder einen Teil der Summe. Nach der Wartezeit wird die volle Summe ausgezahlt.
Versicherer brauchen die Wartezeit, weil viele Tarife ohne Gesundheitsfragen auskommen. Ohne diese Frist könnte jemand erst dann abschließen, wenn er bereits schwer krank ist. Die Länge und die Regeln für diese Zeit unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Manche Anbieter steigern die Leistung stufenweise, andere erstatten bis zum Ende der Wartezeit nur die Beiträge.
Vergleichen Sie deshalb drei Punkte: Wie lange dauert die Wartezeit? Was wird gezahlt, wenn der Tod in dieser Zeit eintritt? Und gilt bei einem Unfall eine Ausnahme?
Was passiert mit der Sterbegeldversicherung im Todesfall?
Im Todesfall melden die Angehörigen den Tod beim Versicherer und reichen die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein ein. Der Versicherer prüft den Fall und zahlt die Summe an die benannte Bezugsperson aus. Das Geld fällt dann nicht in den Nachlass, und ein Erbschein ist in der Regel nicht nötig.
Fehlt eine Bezugsperson, gehört die Leistung zum Erbe. Dann müssen die Erben meist erst nachweisen, dass sie erben, etwa mit einem Erbschein. Das kostet Zeit und Gebühren, während die Rechnung des Bestatters schon vorliegt. Deshalb ist die Bezugsperson einer der wichtigsten Einträge im ganzen Vertrag.
So gehen Angehörige im Leistungsfall vor
- Versicherungsschein suchen. Er liegt meist bei den persönlichen Unterlagen. Name des Versicherers und Vertragsnummer genügen für die erste Meldung.
- Todesfall melden. Rufen Sie beim Versicherer an oder schreiben Sie eine kurze Nachricht mit Name, Geburtsdatum und Vertragsnummer der verstorbenen Person.
- Sterbeurkunde einreichen. Sie erhalten sie beim Standesamt, oft übernimmt das der Bestatter. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen.
- Weitere Unterlagen nachreichen. Je nach Vertrag fragt der Versicherer nach einer ärztlichen Bescheinigung zur Todesursache, vor allem in den ersten Vertragsjahren oder bei einem Unfall.
- Bankverbindung angeben. Die Summe wird auf das Konto der Bezugsperson ausgezahlt, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
- Bestatter informieren. Sagen Sie dem Bestattungshaus, dass eine Sterbegeldversicherung besteht. Ist der Bestatter selbst als Bezugsberechtigter eingetragen, rechnet er direkt mit dem Versicherer ab.
Kann man eine Sterbegeldversicherung widerrufen oder kündigen?
Nach dem Abschluss können Sie eine Lebensversicherung nach § 152 des Versicherungsvertragsgesetzes 30 Tage lang widerrufen. Später ist eine Kündigung möglich. Dann erhalten Sie aber nur den Rückkaufswert, und der ist in den ersten Jahren meist deutlich niedriger als die Summe der gezahlten Beiträge.
Der Grund liegt in den Abschluss- und Vertriebskosten. Nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes werden sie für den Rückkaufswert auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. Wer früh kündigt, trägt diese Kosten also weitgehend selbst. Eine Sterbegeldversicherung ist deshalb nur sinnvoll, wenn Sie sie voraussichtlich bis zum Ende behalten.
Ein weiterer Punkt betrifft Schulden. Ansprüche aus einer Versicherung, die nur für den Todesfall abgeschlossen ist, sind nach § 850b der Zivilprozessordnung bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 Euro grundsätzlich unpfändbar. Ob das im Einzelfall greift, prüft das Gericht. Das ist keine Rechtsberatung.
Für wen lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung passt vor allem zu Menschen, die keinen größeren Betrag auf einmal zurücklegen können, aber sicher sein möchten, dass die Bestattung bezahlt ist. Wer bereits Ersparnisse in passender Höhe hat oder noch viele Jahre sparen kann, braucht sie oft nicht.
Die Verbraucherzentrale sieht die Versicherung kritisch und rät im Rentenalter oder kurz davor vom Abschluss ab, weil Ältere oft mehr einzahlen, als ausgezahlt wird. Als Alternative empfiehlt sie, monatlich auf ein Tagesgeldkonto oder in einen Geldmarktfonds zu sparen. Der Nachteil des Sparens: Stirbt jemand früher als geplant, fehlt ein Teil des Geldes.
| Ihre Lage | Was eher passt |
|---|---|
| Ersparnisse für die Bestattung sind schon vorhanden | Sparkonto mit Vollmacht oder Treuhandkonto |
| Noch viele Jahre Zeit und diszipliniertes Sparen | monatlicher Sparplan |
| Keine größeren Ersparnisse, Summe soll bald abgesichert sein | Sterbegeldversicherung |
| Angehörige sollen das Geld ohne Erbschein bekommen | Sterbegeldversicherung mit benannter Bezugsperson |
| Ablauf der Bestattung soll genau festgelegt sein | Bestattungsvorsorgevertrag, finanziert über Treuhand oder Versicherung |
Die Wege lassen sich auch kombinieren. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie in unserem Beitrag Bestattungsvorsorge: vier Wege im Vergleich.
Wenn Sie die Summe sofort nach der Wartezeit absichern möchten, lohnt ein Blick auf den eigenen Beitrag. Die Sterbegeldversicherung, die wir vermitteln, lässt sich mit einem Eintrittsalter von 40 bis 80 Jahren und einer Summe von 2.000 bis 10.000 Euro online abschließen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Untersuchung. Standard ist das IDEAL SterbeGeld pur+ für 50 bis 75 Jahre; unter 50 und ab 76 gibt es das IDEAL SterbeGeld (Original), das Sie auch sonst wählen können. Für Ihr Alter und Ihre Wunschsumme können Sie den Beitrag unverbindlich berechnen.
Fazit
Eine Sterbegeldversicherung funktioniert einfach: Sie zahlen einen monatlichen Beitrag, und nach Ihrem Tod erhält die benannte Person eine vereinbarte Summe für die Bestattung. Entscheidend sind das Eintrittsalter, die Wartezeit und eine klar eingetragene Bezugsperson. Wer lange lebt, kann mehr einzahlen als die Summe, dafür ist der Betrag nach der Wartezeit sofort abgesichert. Prüfen Sie zuerst, welche Summe Sie brauchen und ob Ersparnisse das schon abdecken. Fehlt das Geld, rechnen Sie den Beitrag für Ihr Alter aus und entscheiden Sie dann in Ruhe.
Häufige Fragen
Ist eine Sterbegeldversicherung eine Lebensversicherung?
Ja. Rechtlich ist sie eine Lebensversicherung, die nur für den Todesfall leistet und eine kleine, feste Summe absichert. Anders als eine Risikolebensversicherung läuft sie nicht nach einer festen Zahl von Jahren aus, sondern gilt lebenslang. Für sie gelten deshalb auch die Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes zur Lebensversicherung, etwa zu Widerruf, Bezugsrecht und Rückkaufswert.
Muss das Sterbegeld für die Beerdigung verwendet werden?
Die Summe ist dafür gedacht, die Bestattung zu bezahlen. Wie die Bezugsperson das Geld tatsächlich einsetzt, legt der Vertrag in der Regel nicht fest. Wer sichergehen möchte, spricht mit der Bezugsperson über seine Wünsche und hält sie zusätzlich in einer Bestattungsverfügung fest. Alternativ lässt sich ein Bestatter als Bezugsberechtigter eintragen.
Wird die Sterbegeldversicherung auch bei Selbsttötung ausgezahlt?
Das regelt jeder Tarif in seinen Versicherungsbedingungen. Nach § 161 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der Versicherer bei einer vorsätzlichen Selbsttötung in den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss nicht die volle Summe leisten. Er zahlt dann den Rückkaufswert. Lag eine krankhafte Störung vor, die den freien Willen ausschloss, gilt diese Ausnahme nicht. Die Einzelheiten stehen in den Bedingungen.
Kann ich die Versicherungssumme später erhöhen?
Eine Erhöhung ist bei vielen Tarifen nicht vorgesehen oder läuft wie ein neuer Vertrag, mit dem dann aktuellen Alter und einer eigenen Wartezeit. Planen Sie die Summe deshalb gleich zu Beginn mit etwas Puffer für steigende Bestattungskosten. Alternativ lässt sich ein zweiter kleiner Vertrag ergänzen, wenn das Eintrittsalter es noch zulässt. Bei den IDEAL-Tarifen, die wir vermitteln, steigt die Summe alle drei Jahre um 500 Euro und mit ihr der Beitrag, ohne neue Wartezeit, wenn Sie nicht widersprechen.
Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Sprechen Sie zuerst mit dem Versicherer. Je nach Tarif lässt sich der Vertrag ohne weitere Zahlungen mit einer kleineren Summe fortführen, oder die Beiträge werden für kurze Zeit gestundet. Eine Kündigung bringt nur den Rückkaufswert, der in den ersten Jahren gering ist. Beziehen Sie Sozialhilfe, können die Beiträge in vielen Fällen als Bedarf anerkannt werden.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht, 12.08.2026
- Aeternitas e.V.: Kostenüberblick Bestattung, abgerufen 26.09.2026
- Aeternitas e.V.: Finanzierung der Bestattungsvorsorge, abgerufen 26.09.2026
- BaFin: Lebensversicherung, abgerufen 26.09.2026
- Versicherungsvertragsgesetz § 159 Bezugsberechtigung, geltende Fassung
- Versicherungsvertragsgesetz § 169 Rückkaufswert, geltende Fassung
- Zivilprozessordnung § 850b, geltende Fassung


