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Sterbegeldversicherung

Sterbekasse oder Sterbegeld­versicherung: Wo liegt der Unterschied?

Von Aktualisiert am 12. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Hände einer älteren Person sortieren Vertragsunterlagen in einer Mappe am Fenster, daneben eine blaue Tasse, Sinnbild für den Vergleich von Sterbekasse und Sterbegeldversicherung
Symbolbild

Eine Sterbekasse und eine Sterbegeldversicherung verfolgen dasselbe Ziel: Sie zahlen nach dem Tod eine feste Summe für die Bestattung. Der wichtigste Unterschied liegt in der Absicherung des Anbieters. Sterbekassen sind nach § 221 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) von der Pflichtmitgliedschaft im Sicherungsfonds der Lebensversicherer ausgenommen, gewöhnliche Lebensversicherer müssen ihm angehören. Gerät eine Sterbekasse in Schieflage, springt also kein gesetzlicher Fonds ein. Dazu kommt: Eine Sterbekasse darf laut § 218 VAG nur Todesfallrisiken im Inland versichern, und ihre Leistung darf die durchschnittlichen Bestattungskosten nicht übersteigen. Sterbekassen sind meist Vereine ihrer Mitglieder und oft schlank aufgestellt. Eine Sterbegeldversicherung eines Lebensversicherers bietet dagegen in der Regel mehr Spielraum bei Summe, Laufzeit und Leistungen im Ausland. Welche Form besser passt, hängt davon ab, wie wichtig Ihnen Sicherheit, Höhe der Summe und Zugang ohne Mitgliedschaftsvoraussetzungen sind.

Was ist eine Sterbekasse?

Eine Sterbekasse ist ein kleines Versicherungsunternehmen, das ausschließlich Sterbegeld versichert. Das Gesetz beschreibt sie in § 218 VAG als Lebensversicherer, der nur Todesfallrisiken im Inland abdeckt. Die Leistung ist auf die durchschnittlichen Bestattungskosten begrenzt oder wird als Sachleistung erbracht, etwa als Übernahme der Bestattung.

Historisch entstanden viele Sterbekassen in Betrieben, Kirchengemeinden, Berufsgruppen oder Orten. Mitglieder zahlten regelmäßig kleine Beiträge, damit im Todesfall die Beerdigung bezahlt werden konnte. Dieses Prinzip der Gegenseitigkeit prägt Sterbekassen bis heute.

Welche Rechtsform haben Sterbekassen?

Die meisten Sterbekassen sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, abgekürzt VVaG. Wer dort versichert ist, wird Mitglied des Vereins und damit gewissermaßen Miteigentümer. Viele Sterbekassen sind zudem ein sogenannter kleinerer Verein nach § 210 VAG. Das sind Vereine mit einem sachlich, örtlich oder nach dem Personenkreis eng begrenzten Wirkungskreis. Für sie gilt nur ein Teil der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Wer wird in einer Sterbekasse aufgenommen?

Das regelt die Satzung. Manche Kassen nehmen jeden auf, andere nur Beschäftigte eines Unternehmens, Mitglieder einer Kirche oder Menschen aus einer Region. Vor dem Antrag lohnt deshalb ein Blick in die Satzung, die viele Kassen auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Was ist der Unterschied zwischen Sterbekasse und Sterbegeldversicherung?

Beide zahlen nach dem Tod eine vereinbarte Summe, meist an eine benannte Person. Die Unterschiede liegen in der Insolvenzsicherung, im erlaubten Geschäftsumfang, in der möglichen Summe und im Verhältnis zum Anbieter. Eine Sterbegeldversicherung wird von einem Lebensversicherer angeboten, der Mitglied im gesetzlichen Sicherungsfonds sein muss. Bei der Sterbekasse sind Sie Vereinsmitglied, oft mit Mitspracherecht.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte im Vergleich. Einzelne Kassen und Tarife können abweichen.

MerkmalSterbekasseSterbegeldversicherung eines Lebensversicherers
Anbietermeist Versicherungsverein auf GegenseitigkeitLebensversicherer, oft Aktiengesellschaft oder großer VVaG
Rechtsgrundlage§ 218 VAG, häufig zusätzlich § 210 VAGallgemeine Regeln für Lebensversicherer
Gesetzlicher Sicherungsfondskeine Pflichtmitgliedschaft (§ 221 VAG)Pflichtmitgliedschaft im Sicherungsfonds Protektor
Höhe der Summehöchstens durchschnittliche Bestattungskostenje nach Tarif, häufig deutlich höhere Summen möglich
Geltungsbereichnur Todesfallrisiken im Inlandje nach Tarif auch weltweit
Aufnahmenach Satzung, teils auf bestimmte Gruppen begrenztin der Regel für alle innerhalb der Altersgrenzen
Ihre StellungMitglied mit Stimmrecht in der MitgliederversammlungVersicherungsnehmer mit Vertrag
Ausgleich von FehlbeträgenSatzung kann Nachschüsse oder Leistungskürzungen vorsehenbei Schieflage Weiterführung über Protektor, Kürzung höchstens 5 Prozent

Sind Sterbekassen gegen Insolvenz abgesichert?

Nicht über den gesetzlichen Sicherungsfonds. § 221 VAG verpflichtet Lebensversicherer, einem Sicherungsfonds anzugehören, nimmt Sterbekassen und Pensionskassen aber ausdrücklich aus. Gerät eine Sterbekasse in finanzielle Schwierigkeiten, müssen die Mitglieder den Fehlbetrag in der Regel selbst tragen, etwa über geringere Leistungen oder höhere Beiträge.

Für Lebensversicherer übernimmt diese Aufgabe die Protektor Lebensversicherungs-AG. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt sie die Verträge eines angeschlagenen Versicherers weiter. Reichen die Mittel des Fonds nicht aus, dürfen die garantierten Leistungen um höchstens 5 Prozent gekürzt werden. Ein vollständiger Schutz ist das nicht, aber eine klare Untergrenze.

Was bedeuten Nachschüsse und Leistungskürzungen?

Bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit legt die Satzung fest, ob der Verein Nachschüsse von seinen Mitgliedern verlangen darf. So schreibt es § 179 VAG vor. Schließt die Satzung Nachschüsse aus, muss sie regeln, ob stattdessen die Versicherungsansprüche gekürzt werden dürfen. Für Sie heißt das: Die vereinbarte Summe ist bei einer Sterbekasse nicht in jedem Fall in voller Höhe sicher, wenn die Kasse in Schieflage gerät. Wie wahrscheinlich das ist, hängt von der einzelnen Kasse ab. Viele Sterbekassen arbeiten seit Jahrzehnten solide.

Wie hoch kann die Summe bei einer Sterbekasse sein?

Die Leistung einer Sterbekasse ist gesetzlich gedeckelt. Nach § 218 VAG darf sie den Durchschnittswert der Bestattungskosten nicht übersteigen. Wer eine höhere Summe absichern möchte, etwa für Grabpflege, Grabstein oder eine Überführung, stößt hier an Grenzen. Eine Sterbegeldversicherung erlaubt je nach Tarif mehr Spielraum.

Wie hoch die Kosten einer Bestattung heute tatsächlich sind, hängt stark von Bestattungsart und Ort ab. Eine Übersicht mit allen Posten finden Sie im Beitrag Was kostet eine Beerdigung?. Prüfen Sie, ob die Summe der Kasse diese Kosten in Ihrer Region decken würde. Sie sollten auch bedenken, dass Preise über die Jahre steigen, die vereinbarte Summe aber in der Regel fest bleibt.

Gibt es bei Sterbekassen Gesundheitsfragen und eine Wartezeit?

Das hängt von Satzung und Tarif der einzelnen Kasse ab. Manche Sterbekassen verzichten auf Gesundheitsfragen und arbeiten stattdessen mit einer Wartezeit, andere fragen nach dem Gesundheitszustand. Auch bei Sterbegeldversicherungen gibt es beide Modelle. Ein pauschaler Vorteil der einen oder anderen Form besteht hier nicht.

Entscheidend ist, was in den Bedingungen steht. Achten Sie auf drei Punkte:

  • Wie lange dauert die Wartezeit, und was wird gezahlt, wenn der Tod in dieser Zeit eintritt?
  • Gilt bei einem Unfall ab Versicherungsbeginn die volle Summe?
  • Gibt es Ausschlüsse, etwa für bestimmte Vorerkrankungen?

Wie Tarife ohne Gesundheitsprüfung aufgebaut sind, erklärt der Beitrag Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ausführlich.

Was spricht für eine Sterbekasse, was dagegen?

Sterbekassen sind oft schlank organisiert und arbeiten nicht gewinnorientiert, Überschüsse kommen den Mitgliedern zugute. Als Mitglied haben Sie über die Mitgliederversammlung ein Mitspracherecht. Dem stehen der fehlende gesetzliche Sicherungsfonds, die gedeckelte Summe, der reine Inlandsschutz und teils eingeschränkte Aufnahme gegenüber.

Für eine SterbekasseGegen eine Sterbekasse
Verein der Mitglieder, nicht auf Gewinn ausgerichtetkeine Pflichtmitgliedschaft im Sicherungsfonds
Mitspracherecht in der MitgliederversammlungSumme auf durchschnittliche Bestattungskosten begrenzt
oft lange Tradition und überschaubare VerwaltungSchutz nur für Todesfallrisiken im Inland
Satzung und Geschäftsberichte meist einsehbarAufnahme teils auf bestimmte Gruppen beschränkt
Leistungskürzung oder Nachschuss laut Satzung möglich

Für wen eignet sich welche Form? Eine Sterbekasse kann gut passen, wenn Sie Zugang zu einer gut aufgestellten Kasse haben, etwa über Ihren Arbeitgeber oder Ihre Kirchengemeinde, und eine mittlere Summe genügt. Eine Sterbegeldversicherung passt eher, wenn Ihnen der gesetzliche Sicherungsfonds wichtig ist, Sie eine höhere Summe wünschen oder Schutz auch im Ausland brauchen.

Wie finden Sie die passende Absicherung?

Ein strukturierter Vergleich schützt vor bösen Überraschungen. Gehen Sie die Angebote nach denselben Punkten durch, egal ob Sterbekasse oder Versicherer. So erkennen Sie schnell, wo die Unterschiede liegen und welche Lösung zu Ihrem Bedarf und Ihrem Budget passt.

  1. Bedarf festlegen: Schätzen Sie die Bestattungskosten an Ihrem Wohnort und legen Sie die gewünschte Summe fest.
  2. Rechtsform klären: Fragen Sie, ob der Anbieter eine Sterbekasse im Sinne von § 218 VAG ist oder ein Lebensversicherer, und ob er dem Sicherungsfonds Protektor angehört.
  3. Satzung oder Bedingungen lesen: Prüfen Sie Aufnahmevoraussetzungen, Wartezeit, Regeln zu Nachschüssen und Leistungskürzungen.
  4. Beitrag und Zahldauer vergleichen: Rechnen Sie aus, wie viel Sie bis zum Ende der Zahldauer insgesamt einzahlen, und stellen Sie das der Summe gegenüber.
  5. Begünstigte Person benennen: Legen Sie fest, wer das Geld erhält, und teilen Sie es dieser Person mit.
  6. Unterlagen ablegen: Bewahren Sie Police oder Mitgliedsbescheinigung bei Ihren Vorsorgeunterlagen auf.

Wie sieht eine Sterbegeldversicherung bei uns aus?

Wir vermitteln die Sterbegeldversicherung der IDEAL Lebensversicherung a.G. aus Berlin. Sie lässt sich online mit einem Eintrittsalter von 40 bis 80 Jahren abschließen, für eine Summe von 2.000 bis 10.000 Euro. Gesundheitsfragen und Untersuchungen gibt es nicht. Im Standardtarif IDEAL SterbeGeld pur+ (50 bis 75 Jahre, bis 10.000 Euro) beträgt die Wartezeit 36 Monate, im IDEAL SterbeGeld (Original) steigt die Leistung in Stufen bis zur vollen Summe ab dem 19. Monat. Bei Unfalltod gilt in beiden Tarifen ab Versicherungsbeginn die doppelte Summe.

Stirbt die versicherte Person beim pur+ in den ersten 36 Monaten ohne Unfall, werden die gezahlten Beiträge erstattet. Danach wird die volle Summe ausgezahlt. Bei Tod im Ausland kommt die Rückholung hinzu, zusätzlich zur Summe bis 5.200 Euro aus Europa und bis 10.300 Euro von weiter weg. Beim pur+ senken Überschüsse den Beitrag schon heute, garantiert ist der höhere Tarifbeitrag; beim Original ist der Beitrag garantiert. Gezahlt wird bis 85, beim Original mit einem Eintrittsalter ab 76 bis 90, der Schutz bleibt danach lebenslang bestehen. Ein Beispiel: Wer mit 65 Jahren 6.000 Euro im pur+ absichert und den Vertrag im Jahr 2026 beginnen lässt, zahlt 36,14 Euro im Monat, der garantierte Tarifbeitrag liegt bei 40,16 Euro.

Zur ehrlichen Rechnung gehört: Die Beiträge können in Summe über der Versicherungssumme liegen, vor allem bei langer Lebensdauer. Der Wert liegt im sofortigen, lebenslangen Schutz nach der Wartezeit. Wie eine solche Versicherung im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?. Mehr zur Sterbegeldversicherung finden Sie auf unserer Startseite, Ihren persönlichen Beitrag können Sie direkt online berechnen.

Fazit

Sterbekasse und Sterbegeldversicherung zahlen beide nach dem Tod eine feste Summe für die Bestattung. Der zentrale Unterschied ist die Absicherung: Sterbekassen sind vom gesetzlichen Sicherungsfonds ausgenommen, ihre Leistung ist auf die durchschnittlichen Bestattungskosten begrenzt und gilt nur im Inland. Eine gut geführte Sterbekasse kann trotzdem eine solide Wahl sein, wenn Sie Zugang haben und eine mittlere Summe genügt. Wer Wert auf den Sicherungsfonds, eine höhere Summe oder Schutz auch im Ausland legt, ist mit einer Sterbegeldversicherung besser beraten. Klären Sie vor jedem Abschluss Rechtsform, Satzung und Gesamtbeitrag und vergleichen Sie diese Punkte in Ruhe.

Häufige Fragen

Ist eine Sterbekasse dasselbe wie eine Sterbegeldversicherung?

Nicht ganz. Beide zahlen nach dem Tod eine feste Summe für die Bestattung. Eine Sterbekasse ist aber rechtlich ein besonderer Lebensversicherer nach § 218 VAG, meist ein Verein ihrer Mitglieder. Sie darf nur Todesfallrisiken im Inland versichern und ist vom gesetzlichen Sicherungsfonds ausgenommen.

Was passiert mit meinem Geld, wenn eine Sterbekasse in Schieflage gerät?

Ein gesetzlicher Sicherungsfonds springt bei Sterbekassen nicht ein. Je nach Satzung kann die Kasse Nachschüsse von den Mitgliedern verlangen oder die Leistungen kürzen. Solche Beschlüsse gelten in der Regel auch für bestehende Verträge. Wie die eigene Kasse das regelt, steht in ihrer Satzung.

Woran erkenne ich, ob ein Anbieter dem Sicherungsfonds Protektor angehört?

Der Name allein verrät es nicht, denn manche Unternehmen mit „Sterbekasse“ im Namen sind als gewöhnlicher Lebensversicherer zugelassen. Fragen Sie den Anbieter schriftlich, ob er Mitglied bei der Protektor Lebensversicherungs-AG ist. Die Antwort sollten Sie zusammen mit Ihren Vertragsunterlagen aufbewahren.

Kann ich als Mitglied einer Sterbekasse mitbestimmen?

Bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind die Versicherten zugleich Mitglieder. Sie können in der Mitgliederversammlung oder über gewählte Vertreter über wichtige Fragen abstimmen, etwa über Satzungsänderungen. Wie die Mitbestimmung genau geregelt ist, legt die Satzung der jeweiligen Kasse fest.

Kann ich von einer Sterbekasse zu einer Sterbegeldversicherung wechseln?

Grundsätzlich ja, die Mitgliedschaft lässt sich nach den Regeln der Satzung beenden. Kündigen Sie aber erst, wenn der neue Schutz steht. Ein neuer Vertrag beginnt meist mit einer neuen Wartezeit, und der Beitrag richtet sich nach Ihrem heutigen Alter. Vergleichen Sie deshalb vorher beide Lösungen genau.

Quellen

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So viel kostet die Vorsorge

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