Vorsorge & Verfügungen
Bestattungsvorsorgevertrag: Inhalt, Kosten, Kündigung und worauf Sie achten sollten

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen, in der Sie schon zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattung ablaufen soll und was sie kostet. Rechtlich ist er ein Werkvertrag. Laut Aeternitas e.V. kostet eine Bestattung im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro, mit Grabmal und Grabanlage eher 7.000 bis 8.000 Euro. Diese Summe legen Sie beim Vorsorgevertrag in der Regel auf einem Treuhandkonto an oder sichern sie über eine Versicherung ab. Der Abschluss selbst kostet laut Bundesverband Deutscher Bestatter meist nichts. Der große Vorteil: Ihre Angehörigen müssen in den ersten Tagen nach dem Tod kaum noch entscheiden oder bezahlen. Die Nachteile liegen im Kleingedruckten: Bindung an ein Unternehmen, mögliche Preisklauseln und Gebühren bei einer Kündigung.
Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Bestattungsvorsorgevertrag verpflichtet ein Bestattungsunternehmen, Ihre Bestattung später genau so durchzuführen, wie Sie es heute vereinbaren. Er verbindet zwei Dinge: Ihre Wünsche zu Ablauf und Ausstattung und die Frage, wie das bezahlt wird. Damit geht er deutlich weiter als eine reine Bestattungsverfügung.
Laut Verbraucherzentrale Brandenburg umfasst der Vertrag neben der Auswahl von Sarg oder Urne auch die Dienstleistungen des Bestatters, etwa Beratung, Überführung und Aufbahrung. Weil es sich um einen Werkvertrag handelt, haben Ihre Hinterbliebenen später Gewährleistungsrechte. Hält der Bestatter Absprachen nicht ein, können sie zum Beispiel eine Preisminderung verlangen.
Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei ähnlichen Begriffen:
| Begriff | Was er regelt | Kostet Geld? | Bindet an einen Bestatter? |
|---|---|---|---|
| Bestattungsverfügung | Nur Ihre Wünsche (Bestattungsart, Ort, Feier) | Nein | Nein |
| Bestattungsvorsorgevertrag | Wünsche, Leistungen und Preis beim Bestatter | Nur die vereinbarte Bestattung | Ja |
| Treuhandvertrag | Wo das Geld für den Vorsorgevertrag liegt | Die eingezahlte Summe | Ja, über den Vorsorgevertrag |
Viele Menschen kombinieren alle drei. Welche anderen Wege es gibt, das Geld zurückzulegen, zeigt unser Vergleich der vier Wege zur Bestattungsvorsorge.
Was steht in einem Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein guter Bestattungsvorsorgevertrag beschreibt jede Leistung so genau, dass niemand später raten muss. Er nennt die Bestattungsart, den Friedhof, Sarg oder Urne, die Trauerfeier und alle Dienstleistungen mit Einzelpreis. Dazu kommen Regeln zur Bezahlung, zu Preisänderungen, zur Kündigung und dazu, was mit übrigem Geld passiert.
Typische Inhalte sind:
- Persönliche Angaben und die Bestattungsart: Erdbestattung, Feuerbestattung, See- oder Baumbestattung.
- Ort und Grab: Friedhof, Grabart, gegebenenfalls ein bestehendes Familiengrab.
- Ausstattung: Sarg oder Urne, Decke, Kissen, Kleidung, Blumenschmuck.
- Trauerfeier: Ort, Musik, Redner oder Geistlicher, Traueranzeige, Trauerkarten.
- Dienstleistungen: Überführung, Versorgung, Aufbahrung, Behördengänge.
- Finanzierung: Treuhandkonto, Versicherung oder beides.
- Vertragsregeln: Preisanpassung, Kündigung, Verwendung eines Überschusses.
Laut Bundesverband Deutscher Bestatter können Sie dem Bestatter außerdem das Totenfürsorgerecht übertragen. Das ist das Recht, über die Bestattung zu entscheiden. So kann der Bestatter Ihre Wünsche auch dann umsetzen, wenn Angehörige etwas anderes wollen.
Was kostet ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Der Vertrag selbst kostet in der Regel keine Gebühr. Sie bezahlen die Bestattung, die Sie darin vereinbaren. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt fast nur von Ihren Wünschen und vom Ort ab. Laut Aeternitas reicht die Spanne von rund 1.000 Euro für eine einfache anonyme Bestattung bis weit über 10.000 Euro.
Die Summe setzt sich aus drei Blöcken zusammen. Nur der erste liegt wirklich in der Hand des Bestatters.
| Kostenblock | Beispiele | Wer legt den Preis fest? | Im Vorsorgevertrag fest vereinbar? |
|---|---|---|---|
| Leistungen des Bestatters | Sarg oder Urne, Überführung, Aufbahrung, Organisation | Bestatter | Ja |
| Fremdleistungen | Krematorium, Trauerredner, Blumen, Anzeigen | Dritte, vom Bestatter weitergegeben | Teilweise |
| Friedhofsgebühren | Grabstelle, Nutzungsrecht, Beisetzung | Friedhofsträger, meist die Gemeinde | Nein, sie können sich bis zum Todesfall ändern |
Für die Planung gilt als grober Rahmen der Durchschnitt von 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grab und 7.000 bis 8.000 Euro mit Grabmal und Grabanlage. Die spätere Grabpflege ist darin nicht enthalten. Eine ausführliche Aufstellung aller Posten finden Sie in unserem Beitrag Was kostet eine Beerdigung?.
Wie wird der Vorsorgevertrag bezahlt?
Bezahlt wird ein Bestattungsvorsorgevertrag fast immer auf einem von zwei Wegen: über ein Treuhandkonto oder über eine Sterbegeldversicherung. Beim Treuhandkonto zahlen Sie die Summe auf einmal oder in Raten ein. Bei der Versicherung zahlen Sie monatliche Beiträge, und im Todesfall wird eine feste Summe ausgezahlt.
Treuhandkonto
Das Geld liegt bei einer unabhängigen Treuhandstelle, nicht beim Bestatter. Ein bekannter Anbieter ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Laut Bundesverband Deutscher Bestatter sind die Einlagen dort durch Bürgschaften eines deutschen Kreditinstituts abgesichert. Sie erhalten jährlich einen Kontoauszug, Teilzahlungen sind möglich, und Geld, das nicht gebraucht wird, wird ausgezahlt. Aeternitas weist darauf hin, dass bei Treuhandstellen Gebühren anfallen können. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung auf den Todesfall. Die Summe ist nach der Wartezeit abgesichert, auch wenn Sie erst wenige Beiträge gezahlt haben. Sie eignet sich, wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen möchten. Als bezugsberechtigte Person können Sie den Bestatter eintragen oder einen Angehörigen, der dann die Rechnung begleicht.
Ehrlich gerechnet: Wer lange lebt, zahlt in Summe mitunter mehr ein, als ausgezahlt wird. Dafür ist die Summe nach der Wartezeit sofort und lebenslang abgesichert. Was Ihre Wunschsumme in Ihrem Alter kosten würde, können Sie unverbindlich berechnen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Der größte Vorteil ist die Entlastung der Angehörigen: Wünsche, Leistungen und Preis stehen fest, und das Geld ist da. Der größte Nachteil ist die Bindung. Sie legen sich oft über Jahrzehnte auf ein Unternehmen und einen Ort fest, und Preise für Friedhof und Fremdleistungen können sich bis dahin ändern.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Ihre Wünsche sind verbindlich festgehalten | Bindung an ein Bestattungsunternehmen |
| Angehörige müssen kaum entscheiden und nichts vorstrecken | Friedhofsgebühren lassen sich nicht festschreiben |
| Weniger Streit in der Familie über Art und Kosten | Preisklauseln können Nachzahlungen auslösen |
| Treuhandgeld ist bei Sozialhilfe in angemessener Höhe meist geschützt | Kündigung kann Gebühren kosten |
| Preise für Bestatterleistungen oft fest vereinbart | Treuhandgeld ist bei eigener Privatinsolvenz nicht sicher geschützt |
Was gilt bei Preiserhöhungen?
Manche Vertragsvordrucke erlauben dem Bestatter, die Preise später anzuheben. Laut Aeternitas sind solche Klauseln nur zulässig, wenn sie klar und ausgewogen gestaltet sind und die Gründe beschreiben. Erhöhungen nach Belieben sind unwirksam. Fragen Sie außerdem, wer eine Lücke trägt, wenn die Friedhofsgebühren steigen, und planen Sie einen Puffer ein.
Kann man einen Bestattungsvorsorgevertrag kündigen?
Ja. Weil Bestattungsverträge dem Werkvertragsrecht folgen, sind sie laut Aeternitas grundsätzlich jederzeit kündbar. Nach § 648 BGB darf der Bestatter dann aber die vereinbarte Vergütung abzüglich seiner ersparten Aufwendungen verlangen. Das Gesetz vermutet, dass ihm fünf Prozent des Preises für die noch nicht erbrachten Leistungen zustehen.
Bei einer Vorsorge über 6.000 Euro wären das nach dieser Vermutung rund 300 Euro. Der Vertrag kann eigene Kündigungsregeln enthalten, die dann vorgehen. Lesen Sie diese Klausel vor der Unterschrift genau. Wie das Guthaben auf dem Treuhandkonto danach an Sie zurückfließt, regelt der Treuhandvertrag.
Ohne diese Vergütung kommen Sie in zwei Fällen aus dem Vertrag:
- Widerruf: Haben Sie den Vertrag per Telefon, Internet oder E-Mail geschlossen oder außerhalb der Geschäftsräume, etwa bei Ihnen zu Hause, können Sie laut Aeternitas innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt auch, wenn Sie den Bestatter selbst eingeladen haben.
- Wichtiger Grund: Ist Ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten, etwa weil der Bestatter wichtige Absprachen nicht einhält, können Sie aus wichtigem Grund kündigen.
Möchten Sie nur einzelne Wünsche ändern, müssen Sie nicht kündigen. Laut Aeternitas lässt sich der Vertrag im Einverständnis mit dem Bestatter anpassen. Auch bei einem Umzug ist das oft der bessere Weg: Klären Sie mit dem Bestatter und der Treuhandstelle, ob der Vertrag auf ein Unternehmen am neuen Wohnort übertragen werden kann.
Was passiert mit dem Geld bei Sozialhilfe oder Insolvenz?
Bei Sozialhilfe ist eine angemessene, zweckgebundene Vorsorge in der Regel geschützt. Das folgt aus der Härteregel in § 90 Absatz 3 des Zwölften Sozialgesetzbuchs und einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2008. Anders ist es bei einer Privatinsolvenz der vorsorgenden Person: Hier ist Treuhandgeld nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2025 grundsätzlich pfändbar.
Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege
Laut Aeternitas verschont das Sozialamt einen Vorsorgevertrag nur, wenn der Zweck ausschließlich die Bestattung ist, das Geld vom übrigen Vermögen getrennt liegt und diese Bindung objektiv erkennbar ist. Ein Treuhandkonto erfüllt das meist. Welche Summe angemessen ist, entscheiden die Ämter unterschiedlich. Gerichte haben zwischen 2008 und 2024 Beträge zwischen 4.000 und 10.500 Euro anerkannt. Wer die Kosten trägt, wenn keine Vorsorge da ist, erklärt unser Beitrag Wer zahlt die Beerdigung?.
Privatinsolvenz
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Januar 2025 entschieden (IX ZR 91/24), dass Ansprüche aus einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag nicht wie eine Sterbegeldversicherung geschützt sind. Sie gehören in einer Privatinsolvenz grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Eine Sterbegeldversicherung ist dagegen nach § 850b der Zivilprozessordnung bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 Euro grundsätzlich unpfändbar. Das Landgericht Düsseldorf hat im August 2025 entschieden, dass eine im Treuhandvertrag vereinbarte Abtretung an den Bestatter das Guthaben trotzdem schützen kann. Die Rechtslage ist also im Fluss.
So gehen Sie beim Abschluss vor
Ein Bestattungsvorsorgevertrag entsteht in wenigen Schritten. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Wünsche, dann die Angebote, dann die Finanzierung. Nehmen Sie sich Zeit, holen Sie mehr als ein Angebot ein und beziehen Sie eine Vertrauensperson früh ein.
- Wünsche aufschreiben. Halten Sie Bestattungsart, Ort, Grab und Trauerfeier in einer Bestattungsverfügung fest.
- Angebote einholen. Die Verbraucherzentrale rät, schriftliche Preisangebote von mehreren Bestattern zu vergleichen.
- Friedhof fragen. Erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung nach den aktuellen Gebühren für Grab und Nutzungsrecht.
- Vertrag prüfen. Achten Sie auf Einzelpreise, Preisklauseln, Kündigungsregeln und darauf, was mit einem Überschuss oder Fehlbetrag passiert.
- Finanzierung wählen. Zahlen Sie auf ein Treuhandkonto oder sichern Sie die Summe mit einer Versicherung ab. Nie direkt an den Bestatter.
- Unterlagen ablegen. Bewahren Sie Vertrag, Treuhandvertrag im Original und Kontoauszüge an einem bekannten Ort auf.
- Angehörige informieren. Sagen Sie einer Vertrauensperson, bei welchem Bestatter der Vertrag liegt.
Fazit
Ein Bestattungsvorsorgevertrag lohnt sich vor allem für Menschen, die genaue Vorstellungen haben, wissen, wo sie bestattet werden möchten, und ihre Angehörigen entlasten wollen. Zahlen Sie das Geld nie direkt an den Bestatter, sondern auf ein Treuhandkonto oder sichern Sie die Summe über eine Versicherung ab. Lesen Sie vor der Unterschrift besonders die Klauseln zu Preiserhöhung und Kündigung. Wer die Summe lieber monatlich aufbauen möchte, rechnet zusätzlich durch, was eine Sterbegeldversicherung im eigenen Alter kosten würde.
Häufige Fragen
Muss ich beim Bestattungsvorsorgevertrag sofort den ganzen Betrag zahlen?
Nein. Beim Treuhandkonto sind laut Bundesverband Deutscher Bestatter auch Teilzahlungen möglich. Alternativ finanzieren Sie den Vertrag über eine Sterbegeldversicherung mit monatlichen Beiträgen. Dann ist die Summe nach der Wartezeit abgesichert, auch wenn erst wenige Beiträge gezahlt sind.
Was passiert, wenn der Bestatter vor mir aufgibt oder insolvent wird?
Liegt das Geld auf einem Treuhandkonto, ist es vom Vermögen des Bestatters getrennt und bleibt erhalten. Die Leistungen müssen dann mit einem anderen Bestatter neu vereinbart werden. Wer dagegen direkt an den Bestatter vorausgezahlt hat, riskiert, das Geld zu verlieren.
Wer bekommt das Geld, das nach der Bestattung übrig bleibt?
Beim Treuhandvertrag wird Geld, das für die Bestattung nicht gebraucht wird, ausgezahlt, in der Regel an die Erben oder die im Vertrag genannten Personen. Wie genau, regelt der Treuhandvertrag. Lassen Sie sich diesen Punkt vor der Unterschrift schriftlich bestätigen.
Brauche ich zusätzlich eine Bestattungsverfügung?
Sinnvoll ist sie trotzdem. Die Bestattungsverfügung hält Ihre Wünsche unabhängig von einem Unternehmen fest und kostet nichts. Kommt der Vorsorgevertrag aus irgendeinem Grund nicht zum Tragen, wissen Ihre Angehörigen dennoch, was Sie wollten.
Zahlt die Krankenkasse etwas zur Bestattung dazu?
Nein. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Kosten tragen seitdem in aller Regel die Erben oder die bestattungspflichtigen Angehörigen. Genau diese Lücke soll eine Bestattungsvorsorge schließen, ob über Treuhandkonto oder Versicherung.
Quellen
- Aeternitas e.V.: Bestattungsvorsorge, wen beauftragen, abgerufen 30.09.2026
- Aeternitas e.V.: Bestattungsvertrag, Widerruf und Rücktritt, abgerufen 30.09.2026
- Aeternitas e.V.: Bestattungsvorsorge und Sozialrecht, Februar 2026
- Aeternitas e.V.: Pfändbarkeit der Bestattungsvorsorge (BGH IX ZR 91/24), Juni 2025
- Bundesverband Deutscher Bestatter: Bestattungsvorsorgevertrag, abgerufen 30.09.2026
- Verbraucherzentrale Brandenburg: Bestattungsvorsorge, Verfügungen und Verträge, 16.02.2026
- § 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers, geltende Fassung


