Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit: Gibt es das, und was gilt in den ersten Monaten?

Eine Sterbegeldversicherung ganz ohne Wartezeit gibt es in der Regel nur gegen Gesundheitsfragen. Wer keine Fragen zu Krankheiten beantworten möchte oder kann, bekommt eine Wartezeit, die je nach Tarif bis zu drei Jahre dauert. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit an einer Krankheit, zahlt der Versicherer meist nur die bis dahin gezahlten Beiträge zurück oder einen Teil der Summe. Für den Unfalltod gilt die Wartezeit fast immer nicht. Ein Gesetz schreibt die Wartezeit nicht vor: Sie steht in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Das Gesetz kennt nur eine feste Frist von drei Jahren für den Fall der Selbsttötung. Die Wahl lautet deshalb: Gesundheitsfragen und sofort voller Schutz, eine gestaffelte Leistung mit höherem Beitrag oder eine lange Wartezeit mit niedrigerem Beitrag.
Gibt es eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit?
Ja, aber fast nur mit Gesundheitsprüfung. Versicherer, die auf eine Wartezeit verzichten, fragen vor dem Abschluss nach Vorerkrankungen und können den Antrag ablehnen oder einen Zuschlag verlangen. Tarife ohne Gesundheitsfragen haben dagegen nahezu immer eine Wartezeit. Beides zugleich, also keine Fragen und sofort volle Leistung bei Krankheit, bietet der Markt praktisch nicht an.
Das hat einen einfachen Grund. Eine Versicherung funktioniert nur, wenn viele gesunde Menschen Beiträge zahlen und wenige früh sterben. Könnte jeder ohne Fragen und ohne Wartezeit abschließen, würden vor allem schwer kranke Menschen kurz vor dem Tod einen Vertrag unterschreiben. Die Beiträge müssten dann für alle so hoch sein, dass sich der Schutz für niemanden mehr lohnt.
Wenn Sie also auf einer Seite „ohne Wartezeit“ lesen, lohnt der genaue Blick:
- Gilt der Verzicht auf die Wartezeit nur für den Unfalltod?
- Werden dafür Gesundheitsfragen gestellt?
- Ist die Leistung in den ersten Monaten gestaffelt, also nur ein Teil der Summe versichert?
Oft steckt hinter dem Versprechen nur die Regel für Unfälle. Für den Tod durch Krankheit, den weitaus häufigeren Fall im Alter, läuft trotzdem eine Wartezeit.
Warum hat eine Sterbegeldversicherung überhaupt eine Wartezeit?
Die Wartezeit ersetzt die Gesundheitsprüfung. Der Versicherer verzichtet auf Fragen zu Krankheiten und auf eine ärztliche Untersuchung. Im Gegenzug schützt er sich in den ersten Monaten oder Jahren davor, dass jemand nur abschließt, weil er weiß, dass er bald sterben wird. Nach der Wartezeit gilt die volle Summe.
Für Menschen mit Vorerkrankungen ist das oft der einzige Weg zu einer Sterbegeldversicherung. Wer Herzprobleme, Diabetes oder eine Krebserkrankung hinter sich hat, würde bei einer Gesundheitsprüfung womöglich abgelehnt. Mit Wartezeit spielt die Krankengeschichte keine Rolle. Mehr dazu, wie diese Tarife aufgebaut sind, lesen Sie im Beitrag zur Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Gesetz. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt keine Wartezeit für Krankheiten vor. Jeder Versicherer legt sie selbst in seinen Bedingungen fest, deshalb unterscheiden sich Dauer und Leistung von Tarif zu Tarif deutlich. Vorgeschrieben ist nur eine Frist für die Selbsttötung, dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Was zahlt die Versicherung, wenn man in der Wartezeit stirbt?
Das hängt von der Todesursache und vom Tarif ab. Beim Tod durch Unfall zahlen die meisten Tarife die volle Leistung, manche sogar mehr. Beim Tod durch Krankheit erstatten viele Tarife die gezahlten Beiträge oder zahlen einen Teil der Summe, der mit der Zeit wächst. Bei einer Selbsttötung gilt eine gesetzliche Frist von drei Jahren.
Tod durch Krankheit
Hier greift die Wartezeit mit voller Wirkung. Üblich sind zwei Modelle. Beim ersten erhalten die Hinterbliebenen bis zum Ende der Wartezeit die gezahlten Beiträge zurück, danach die volle Summe. Beim zweiten steigt die Leistung in Stufen: erst die Beiträge, dann ein Viertel, die Hälfte, drei Viertel und schließlich die ganze Summe. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass Erben in den ersten drei Jahren oft nur die eingezahlte Summe erhalten.
Tod durch Unfall
Ein Unfall lässt sich nicht planen. Deshalb nehmen fast alle Tarife den Unfalltod von der Wartezeit aus. Manche zahlen in diesem Fall die doppelte Summe. Was als Unfall gilt, regeln die Bedingungen. Meist orientieren sie sich an § 178 VVG: ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper wirkt und unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht.
Selbsttötung
Für alle Versicherungen auf den Todesfall gilt § 161 VVG. Tötet sich die versicherte Person vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags vorsätzlich selbst, muss der Versicherer die Summe nicht zahlen. Er zahlt dann den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile. Die Frist gilt nicht, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung geschah, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Diese Frist zählt ab dem Vertragsabschluss, nicht ab dem Versicherungsbeginn.
Wartezeit oder Gesundheitsfragen: Welcher Weg passt zu Ihnen?
Wer gesund ist und ehrlich alle Fragen beantworten kann, bekommt mit einer Gesundheitsprüfung oft sofort vollen Schutz. Wer Vorerkrankungen hat oder sich bei den Fragen unsicher ist, fährt mit einer Wartezeit sicherer. Denn eine falsche Angabe kann den Schutz noch Jahre später kosten, eine Wartezeit endet dagegen zu einem festen Zeitpunkt.
Bei einem Tarif mit Gesundheitsfragen gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Sie müssen alle Ihnen bekannten Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Vergessen Sie eine Diagnose, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Diese Rechte erlöschen laut § 21 VVG erst fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Für einen Todesfall in dieser Zeit gilt die Frist nicht.
| Merkmal | Mit Gesundheitsfragen | Mit Wartezeit, ohne Gesundheitsfragen |
|---|---|---|
| Voller Schutz bei Krankheit | meist sofort nach Versicherungsbeginn | erst nach Ende der Wartezeit |
| Aufnahme bei Vorerkrankungen | Ablehnung oder Zuschlag möglich | keine Fragen zu Krankheiten |
| Risiko durch falsche Angaben | Rücktritt bis zu fünf, bei Arglist zehn Jahre möglich | keine Gesundheitsangaben, kein solches Risiko |
| Unfalltod | volle Leistung | in den meisten Tarifen volle Leistung, teils mehr |
| Klarheit für die Familie | hängt an der Richtigkeit der Angaben | fester Zeitpunkt, ab dem die Summe gilt |
Für viele Menschen über 60 ist die Wartezeit deshalb kein Nachteil, sondern die ehrlichere Lösung. Sie wissen genau, ab wann die volle Summe versichert ist, und niemand muss sich später fragen, ob eine alte Diagnose im Antrag fehlte.
Wie lang ist die Wartezeit bei unseren Tarifen?
Wir vermitteln das SterbeGeld der IDEAL Lebensversicherung a.G. in zwei Tarifen, beide ohne Gesundheitsfragen. Beim IDEAL SterbeGeld pur+ dauert die Wartezeit 36 Monate ab Versicherungsbeginn. Beim IDEAL SterbeGeld (Original) baut sich die Leistung in Stufen auf, ab dem 19. Monat gilt die volle Summe. Der Unfalltod ist bei beiden von Beginn an doppelt versichert.
| Zeit ab Versicherungsbeginn | pur+ bei Tod durch Krankheit | Original bei Tod durch Krankheit |
|---|---|---|
| 1. bis 9. Monat | die gezahlten Beiträge | die gezahlten Beiträge |
| 10. bis 12. Monat | die gezahlten Beiträge | 25 Prozent der Summe, mindestens die gezahlten Beiträge |
| 13. bis 15. Monat | die gezahlten Beiträge | 50 Prozent der Summe, mindestens die gezahlten Beiträge |
| 16. bis 18. Monat | die gezahlten Beiträge | 75 Prozent der Summe, mindestens die gezahlten Beiträge |
| 19. bis 36. Monat | die gezahlten Beiträge | volle Summe |
| ab dem 37. Monat | volle Summe | volle Summe |
| Unfalltod, jederzeit | doppelte Summe ab Versicherungsbeginn | doppelte Summe ab Versicherungsbeginn |
Das pur+ gibt es online mit einem Eintrittsalter von 50 bis 75 Jahren, das Original von 40 bis 80 Jahren. Unter 50 und ab 76 Jahren steht online also nur das Original zur Wahl. Die Summe liegt bei beiden zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Wie Beitrag, Wartezeit und Auszahlung grundsätzlich zusammenspielen, erklärt der Beitrag Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?.
Was kostet die kürzere Wartezeit?
Die kürzere Wartezeit des Originals kostet einen höheren Beitrag. Bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren und 6.000 Euro Summe zahlen Sie im pur+ derzeit 28,96 Euro im Monat, beim Original 34,10 Euro, jeweils bei einem Versicherungsbeginn im Jahr 2026. Dafür ist die volle Summe beim Original 18 Monate früher versichert.
Beim pur+ senken Überschüsse den Beitrag schon heute, man spricht vom Sofortrabatt. Garantiert ist nur der höhere Tarifbeitrag, im Beispiel 32,18 Euro. Senkt die IDEAL die Überschüsse, kann der gezahlte Beitrag bis zu diesem Betrag steigen, aber nicht darüber. Beim Original ist der Beitrag garantiert, Überschüsse erhöhen dort die Summe.
| Beispiel: Eintrittsalter 60, Summe 6.000 Euro, Beginn 2026 | pur+ | Original |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag heute | 28,96 Euro | 34,10 Euro |
| Garantierter Beitrag ohne Dynamik | 32,18 Euro (Tarifbeitrag) | 34,10 Euro |
| Volle Summe bei Tod durch Krankheit | ab dem 37. Monat | ab dem 19. Monat |
| Leistung bei Tod durch Krankheit im 24. Monat | 695,04 Euro (gezahlte Beiträge) | 6.000 Euro |
| Beiträge erreichen die Summe nach etwa | 17 Jahren (mit Tarifbeitrag gut 15 Jahren) | knapp 15 Jahren |
Die Rechnung kommt ohne die Dynamik aus. Alle drei Jahre steigt die Summe um 500 Euro ohne neue Wartezeit, und dann steigt auch der Beitrag. Jeder Erhöhung können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Ehrlich gesagt gehört auch dazu: Wer sehr lange lebt, zahlt in Summe mehr ein, als versichert ist. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Der Wert liegt im lebenslangen Schutz, sobald die Wartezeit vorbei ist. Ob sich das für Sie rechnet, zeigt der Beitrag Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?.
So gehen Sie vor, wenn Ihnen die Wartezeit wichtig ist
Am besten klären Sie zuerst, was Sie absichern wollen und wie gesund Sie sind. Daraus ergibt sich, ob eine Gesundheitsprüfung, eine gestaffelte Leistung oder eine lange Wartezeit zu Ihnen passt. Danach vergleichen Sie Beitrag und Leistung in den ersten Jahren. Diese Schritte helfen:
- Bedarf festlegen. Was soll die Summe abdecken? Einen Überblick über die Posten gibt der Beitrag Was kostet eine Beerdigung?.
- Gesundheit ehrlich einschätzen. Gibt es Diagnosen, Behandlungen oder Medikamente, die Sie bei einer Gesundheitsprüfung angeben müssten? Im Zweifel ist ein Tarif ohne Fragen der sichere Weg.
- Die Bedingungen lesen. Achten Sie darauf, ob „ohne Wartezeit“ nur für den Unfalltod gilt und was in jedem Monat der Wartezeit bei Krankheit gezahlt wird.
- Früh abschließen. Die Wartezeit läuft ab Versicherungsbeginn. Je früher sie beginnt, desto früher ist sie vorbei, und desto niedriger ist meist der Beitrag.
- Beitrag und Höchstbeitrag vergleichen. Fragen Sie, welcher Beitrag garantiert ist und wie sich die Summe mit der Dynamik entwickelt.
- Eine Person benennen. Legen Sie im Antrag fest, wer das Geld erhalten soll, damit es ohne Erbschein ankommt.
Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Vorsorge kosten würde, können Sie Ihren Beitrag berechnen. Sie sehen den Beitrag für Ihr Alter und Ihre Wunschsumme und entscheiden in Ruhe. Nach dem Abschluss haben Sie 30 Tage Zeit für den Widerruf, so steht es in § 152 VVG.
Fazit
Eine Sterbegeldversicherung ganz ohne Wartezeit bekommt in der Regel nur, wer Gesundheitsfragen beantwortet und dabei keine Vorerkrankungen angeben muss. Für alle anderen ist die Wartezeit der Preis dafür, dass niemand nach Krankheiten fragt. Den Unfalltod decken die meisten Tarife schon in dieser Zeit ab. Entscheidend ist, was in den ersten Monaten bei Krankheit gezahlt wird und was Ihnen ein früherer voller Schutz im Monat wert ist. Rechnen Sie beide Wege mit Ihrem Alter durch und schließen Sie lieber früher als später ab, denn jede Wartezeit beginnt erst mit dem Versicherungsbeginn.
Häufige Fragen
Zählt die Wartezeit ab dem Antrag oder ab dem Versicherungsbeginn?
Die vertragliche Wartezeit zählt in aller Regel ab dem Versicherungsbeginn, der meist auf einen Monatsersten fällt. Die gesetzliche Frist von drei Jahren für die Selbsttötung nach § 161 VVG beginnt dagegen mit dem Abschluss des Vertrags. Beide Daten stehen im Versicherungsschein.
Bekommen die Angehörigen etwas, wenn der Tod in der Wartezeit eintritt?
Ja, leer gehen sie in der Regel nicht aus. Je nach Tarif erhalten sie die gezahlten Beiträge zurück oder einen Teil der Summe, der mit der Zeit wächst. Beim Tod durch Unfall zahlen die meisten Tarife schon in der Wartezeit die volle oder sogar die doppelte Summe.
Beginnt bei einer Erhöhung der Summe eine neue Wartezeit?
Das regelt jeder Tarif selbst. Bei den von uns vermittelten Tarifen der IDEAL steigt die Summe alle drei Jahre um 500 Euro ohne neue Wartezeit. Wer dagegen einen zweiten Vertrag abschließt oder den Anbieter wechselt, beginnt für den neuen Vertrag meist wieder von vorn.
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung mit Wartezeit für Menschen mit Vorerkrankungen?
Oft ist sie für sie der einzige Weg zu einer Absicherung, weil nach Krankheiten nicht gefragt wird. Entscheidend ist, wie lange man voraussichtlich noch Beiträge zahlt. Wer die Wartezeit übersteht, hat danach lebenslang die volle Summe versichert. Eine Garantie, dass sich der Vertrag rechnerisch lohnt, gibt es nicht.
Quellen
- Versicherungsvertragsgesetz § 161 (Selbsttötung), Bundesamt für Justiz, abgerufen am 29.10.2026
- Versicherungsvertragsgesetz § 19 und § 21 (Anzeigepflicht und Fristen), Bundesamt für Justiz, abgerufen am 29.10.2026
- Verbraucherzentrale Hamburg: Sterbegeldversicherung, kein sanftes Ruhekissen, 30.03.2023
- Versicherungsvertragsgesetz § 152 (Widerruf), Bundesamt für Justiz, abgerufen am 29.10.2026


